Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Recht

Das Bundesgesundheitsministerium will die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte modernisieren und an die aktuellen Erfordernisse, insbesondere die vielfältiger gewordene ambulante Versorgungslandschaft, anpassen. Der dazu vorgelegte Referentenentwurf sieht unter anderem vor, Niederlassungen attraktiver zu machen, die Vertretungsmöglichkeiten umzustrukturieren und die Möglichkeiten zur Beschäftigung von Assistentinnen und Assistenten in den Praxen zu erweitern.

Eine krankheitsbedingte Vertretung etwa soll nach den Plänen erst nach sechs (statt bisher nach drei) Monaten genehmigungspflichtig sein. Außerdem plant man in Berlin, die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu erweitern: Künftig sollen demnach bis zu zwei in Vollzeit tätige Aus- beziehungsweise Weiterbildungsassistenten in einer Praxis arbeiten können.

Zudem soll die KV künftig die Weiterführung der Praxis eines verstorbenen Vertragsarztes bis zu einer Dauer von neun Monaten genehmigen können. Auch ist vorgesehen, die bislang gesondert zu führenden Verzeichnisse zu einem Arztregister zusammenzuführen, zu digitalisieren und die Datenfelder zu erweitern. Konkret heißt es in dem Entwurf, dass die KV für jeden Zulassungsbezirk ein elektronisches Arztregister führen soll. Darin sollen dann alle zugelassenen, ermächtigten und angestellten Ärzte und Psychotherapeuten sowie Daten zu Praxen, Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren oder Eigeneinrichtungen erfasst sein.

Erfreulich – mit Einschränkungen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt das Vorhaben und bezeichnet den Schritt als dringend notwendig, um den Einstig in die vertragsärztliche Versorgung zu beschleunigen, zu vereinfachen und bürokratische Hürden abzubauen. Mit Blick auf das neue Arztregister gibt sie indes zu bedenken, dass ihr Daten zu ermächtigten Einrichtungen nur lückenhaft vorliegen. Entsprechend könne hier nicht von einer aktuellen und vollständigen Abbildung im Arztregister ausgegangen werden. 

Im Sinne einer modernen und zukunftsgerichteten Verwaltung verlangt die KBV in der Ärzte-ZV zudem auch eine elektronische Antragstellung für alle Anträge. Es sei nicht ersichtlich, warum ausgerechnet bei diesen Verwaltungsverfahren weiterhin die Schriftform erhalten bleiben soll. Nur ein konsequenter Wechsel zur digitalen Antragstellung könne die Zeiten zwischen Antragstellung und Entscheidung spürbar verkürzen.

Es wäre noch Luft nach oben

Die Neustrukturierung und Erweiterung der Möglichkeiten zur Vertretung sowie zur Beschäftigung von Assistentinnen und Assistenten in Praxen hingegen begrüßt die KBV ebenso wie die Erweiterung der Genehmigungsfreiheit bei krankheitsbedingter Vertretung.

Gleiches gilt für die vereinfachten Möglichkeiten zur Durchführung von digitalen oder hybriden Sitzungen der Zulassungs- und Berufungsausschüsse. Hier allerdings bleibt der Entwurf nach Auffassung der Standesvertreter bisher hinter seinen Möglichkeiten zurück. Daher regt die KBV an, die Sitzungen der Zulassungsausschüsse um gebundene, rein adminis­trative Entscheidungen zu entlasten.

Aufbruch in die Zukunft?

Die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte soll moderner werden. Geplant ist ein elektronisches Arztregister, die Erweiterung von Vertretungs- und Anstellungsmöglichkeiten für Assistenten, die Digitalisierung von Zulassungsverfahren sowie die Präzisierung von Zulassungsvoraussetzungen und Antragsunterlagen. Durch diese Reformen sollen bürokratische Hürden abgebaut werden und mehr Freiräume bei der Anstellung oder Teilzulassung entstehen. Zudem sollen Zulassungszeiten verkürzt und die Praxisgründung oder -übernahme erleichtert werden. Ein ähnliches Vorhaben gab es bereits bei der Ampel, wurde aber nicht abgeschlossen.

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