Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
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Inhaltsverzeichnis

Unterschied zwischen Werktagen und Arbeitstagen

  • Werktage: Nach § 3 Absatz 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gelten alle Tage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen als Werktage. Dies bedeutet, dass eine Woche aus sechs Werktagen (Montag bis Samstag) besteht.

  • Arbeitstage: Arbeitstage sind die Tage, an denen ein Arbeitnehmer tatsächlich arbeitet. Bei einer 5-Tage-Woche sind dies üblicherweise Montag bis Freitag.

Bedeutung von 30 Werktagen Urlaub

Wenn ein Arbeitsvertrag 30 Werktage Urlaub vorsieht, bedeutet das, dass diese 30 Tage sich auf eine 6-Tage-Woche beziehen. Für Arbeitnehmer, die eine 5-Tage-Woche haben, muss dieser Urlaub umgerechnet werden.

Berechnung 30 Arbeitstage Urlaub

  • Werktage pro Woche: 6 (Montag bis Samstag)

  • Arbeitstage pro Woche: 5 (Montag bis Freitag)

  • 30 Werktage Urlaub: 30 / 6 Werktage pro Woche = 5 Wochen Urlaub

  • Umrechnung auf Arbeitstage: 5 Wochen Urlaub x 5 Arbeitstage pro Woche = 25 Arbeitstage Urlaub

Praktisches Beispiel: Eine Krankenschwester mit einer 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag) hat im Arbeitsvertrag 30 Werktage Urlaub. Sie möchte eine Woche Urlaub nehmen. Antrag auf Urlaub für eine Woche bedeutet 6 Werktage (Montag bis Samstag), auch wenn sie nur 5 Tage arbeitet. Folglich würde eine Woche Urlaub tatsächlich nur 5 Arbeitstage umfassen, aber 6 Werktage beanspruchen. Daraus ergibt sich: Tatsächlicher Urlaubsanspruch in Arbeitstagen: 30 Werktage Urlaub entsprechen 25 Arbeitstagen Urlaub.

Formulierung im Arbeitsvertrag

Es wird empfohlen, den Urlaubsanspruch in Arbeitstagen und nicht in Werktagen zu formulieren. Dies vermeidet Missverständnisse und Streitigkeiten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten die spezifischen Bestimmungen im Arbeitsvertrag genau prüfen, insbesondere wie der Samstag definiert ist und ob es besondere Regelungen gibt.

Klarheit im Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag sollte eindeutig festlegen, ob der Urlaubsanspruch in Werktagen oder Arbeitstagen angegeben ist, um Klarheit über die tatsächliche Anzahl der freien Tage zu gewährleisten.