Manchem ist die Abrechnung ein Buch mit sieben Siegeln. Im Video erklärt Dr. med. Ulrich Karbach, was es mit den Gebührenordnungspositionen auf sich hat. Denn mit diesem Wissen sinkt das Risiko, dass man zu wenig oder falsch zu viel abrechnen will.
Alle Gebührenordnungspositionen (GOP) des EBM haben fünfstellige Nummern, wie ich in einer früheren Folge berichtet habe. Welche Aspekte sind wichtig?
- Leistungserbringung: Eine GOP darf nach Abschnitt 2 der Allgemeinen Bestimmungen nur abgerechnet werden, wenn die Leistung komplett erbracht wurde. Das kann dazu führen, dass bei komplexeren Inhalten, die GOP erst im Folgequartal vollständig erbracht werden und dann auch abgerechnet werden kann.
- Leistungsinhalt: Nehmen wir als Beispiel die GOP 03000, die Versichertenpauschale der Hausärzte. Hinter der Zahl steht nur Versichertenpauschale. Darunter wird differenziert in obligaten und fakultativen Leistungsinhalt. Was bedeutet das? Ganz einfach: Alles, was obligat ist, muss komplett erbracht worden sein, damit man die GOP abrechnen darf. Im Gegensatz dazu sind die fakultativen Leistungen nicht erforderlich für die Abrechnung. Warum werden sie dann aufgeführt? Wenn es im Einzelfall notwendig ist, müssen diese Leistungen erbracht werden. Sie sind aber als fakultative Leistungen nicht eigens abrechenbar.
- Verknüpfungen: Wenn mehrere Positionen in einer GOP aufgeführt sind, kommt es auf die Verknüpfung an:
– ein Spiegelstrich oder „und“ bedeutet, dass so verknüpfte obligate Leistungsinhalte immer erbracht werden müssen.
– ein „oder“ bedeutet, dass nur die Leistung davor oder danach erbracht werden muss.
– ein „und/oder“ bedeutet, dass eine der so verknüpften Leistungen reicht. Wenn beide so verknüpfte Leistungen erbracht werden, bleibt das Honorar aber gleich. - Besonderheiten: In der Regel muss ein Vertragsarzt in der Lage sein, alle fakultativen Leistungsinhalte zu erbringen. Sofern er das nicht kann, darf er die entsprechende GOP nicht abrechnen. Gerade im fachärztlich internistischen EBM gibt es GOP, bei denen ausdrücklich steht, dass er diese auch abrechnen kann, wenn er eine genau definierte fakultative Leistung nicht abrechnen kann. Eine Option ist auch eine Gerätegemeinschaft mit einer Kollegin oder einem Kollegen. Das muss aber im Binnenverhältnis vertraglich geregelt sein.
- Berichtspflicht: Ein Fallstrick bei vielen fachärztlichen Leistungen ist der Bericht an den Hausarzt. Sofern dieser in der GOP steht, ist die GOP erst abrechenbar, nachdem der Hausarzt einen Bericht erhalten hat. Allerdings gibt es auch dazu Ausnahmen z.B. wenn der Patient dies nachweislich abgelehnt hat.
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