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Vermischtes

Kinderbetreuungskosten unterscheiden sich in Deutschlands Großstädten zum Teil dramatisch, das gilt vor allem für die Kosten in Kindergärten. Das ergab eine umfassende Analyse der Kita-Gebühren für Kinder ab drei Jahren des Vergleichsportals Netzsieger. Während Eltern in Düsseldorf und Berlin demnach unabhängig vom Haushaltseinkommen und dem Betreuungszeitraum ihre Kinder kostenlos in der Kita unterbringen können, starten die Gebühren in Nürnberg bereits bei 115 Euro monatlich.

Große Preissprünge bei Betreuungskosten

Dass die Preise für die Kinderbetreuung so schwanken, hat einen Grund: In Deutschland legen nicht Bund oder Länder die Kosten für die Kinderbetreuung fest, sondern die Kommunen. Das Ergebnis: Kinderbetreuung kostet als vergleichbare Dienstleistung innerhalb Deutschlands unterschiedlich viel Geld. Auffällig dabei ist, dass es keine übergeordnete Systematik zur Preisfindung gibt. Ob ein oder mehrere Kinder, welches Lebensjahr, viel oder wenig Einkommen im Haushalt, sieben oder neun Stunden Betreuung: Jede Kommune hat eine ganz eigene Idee zum Thema Preisgestaltung.

Ein Beispiel: Während Hamburger Eltern bei einem Haushaltseinkommen von 2000 Euro nur zwölf Euro  monatlich für sieben Stunden tägliche Betreuung bezahlen, werden in Bremen 55 Euro fällig. Steigt der tägliche Betreuungszeitraum für das Kind auf neun Stunden, bezahlen Bremer nur zwei Euro mehr. In Hamburg hingegen erhöht sich der Preis um 350 Prozent auf 55 Euro. In Dresden liegt dieser Anstieg immerhin noch bei 43 Prozent (von 109 Euro auf 156 Euro), in München bei 38 Prozent (von 39 Euro auf 54 Euro). Häufig kommt noch Essensgeld oben drauf.

Höhere Gebühren bei mehr Einkommen

Gutverdienende müssen fast überall tiefer in die Tasche greifen, wenn sie ihre Kinder außer Haus betreuen lassen wollen. Eltern mit Einkommen ab 4000 Euro zahlen in vielen Städten mehr als das Doppelte für ihre Kinder als Familien mit geringem Einkommen. So steigen die Gebühren in Dortmund um 116 Prozent (von 32 auf 77 Euro), in Essen sogar um 211 Prozent (von 27 auf 84 Euro). Für Kitas in Münster entstehen überhaupt nur einkommensstarken Familien Kosten. Insgesamt machen 17 der 20 untersuchten Städte einen Unterschied zwischen den Einkommen.

Es gibt allerdings auch Ausnahmen: Keine Unterschiede zwischen dem Einkommen der Eltern machen  Nürnberg mit Kosten von 115 Euro für sieben und 130 für neun Stunden Betreuung, Leipzig (101/149) und Dresden (109/156).

Zwei Kinder, mehr Kosten – aber nicht überall

Auch bei zwei Kindern und 2000 Euro Haushaltseinkommen bleibt die Betreuung in Berlin, Düsseldorf und Münster kostenlos. In Hamburg steigen die Kosten nur minimal um vier Euro auf 16. Während Eltern in Bonn, Essen und Wuppertal für zwei Kinder den selben Preis wie für ein Kind bezahlen, erhöht sich die Gebühr in Nürnberg fast um das Doppelte (von 115 auf 220 Euro). Kurios: In Bremen sinkt der Preis für die Betreuung von zwei Kindern sogar um rund zwei Euro im Vergleich zu nur einem Kind.

Die höchsten Gebühren für Kinderbetreuung im Überblick:

  • Nürnberg, 115 €: ein Kind – sieben Stunden – 2000 € Einkommen
  • Dresden, 156,43 €: ein Kind, neun Stunden – 2000 € Einkommen
  • Bremen, 239 €: ein Kind – sieben Stunden – 4000 € Einkommen
  • Bremen, 257 €: ein Kind – neun Stunden – 4000 € Einkommen
  • Nürnberg, 220 €: zwei Kinder – sieben Stunden – 2000 € Einkommen
  • Dresden, 250,29 €: zwei Kinder – neun Stunden – 2000 € Einkommen
  • Bremen, 302,4 €: zwei Kinder – sieben Stunden – 4000 € Einkommen
  • Hannover, 366 €: zwei Kinder – neun Stunden – 4000 € Einkommen

Einen umfassenden Überblick über die Kosten der untersuchten Städte, ein Kita-Essens-Rechner und die kommunalen Kosten sind hier zu finden: https://www.netzsieger.de/ratgeber/der-grosse-kitakosten-index

Kinderbetreuungskosten als Sonderausgabe steuerlich absetzen

Übrigens: Wer für die Kinderbetreuung Geld ausgeben muss, kann diese Sonderausgaben als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Die Berücksichtigung hat allerdings auch Grenzen. Konkret: Bei Überweisung auf ein entsprechendes Konto, können laut EStG zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten eingereicht werden, das Finanzamt berücksichtigt steuerlich Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 4000 € im Jahr.

Finanzamt akzeptiert Aufwendungen bis zu 4000 Euro

Die Regelung für den Abzug in den Werbungskosten gilt für Kinder unter 14 Jahren, ausnahmsweise auch länger, wenn sich das Kind aufgrund einer Behinderung nicht selbst versorgen kann. Absetzbar sind zum Beispiel die Kosten für Kindertagesstätten, Kinderhorte oder Tagesmütter. Wird das Kind im eigenen Haushalt betreut, können die Aufwendungen beispielsweise als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden. Der Steuerbonus wird in diesem Fall für 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 4000 Euro im Jahr gewährt. Kosten für Sportvereine, Musik- oder Nachhilfeschulen werden hingegen steuerlich nicht anerkannt.

Voraussetzung für den Abzug beim Finanzamt

Aber Vorsicht: «Eine Barzahlung zählt für die Steuer nicht». Das betont Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Der Bundesfinanzhof hatte dies bereits für die Jahre bis 2011 entschieden (Az.: III R 63/13). Auch nach geltender Rechtslage muss die Zahlung auf das Konto des Dienstleisters erfolgen. Zahlen die Eltern bar, werden die Kinderbetreuungskosten nicht anerkannt und Einsprüche zurückgewiesen.

Quelle: Netzsieger/Bund der Steuerzahler