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Abrechnung

Bei Influenza entwickeln die Betroffenen schlagartig hohes Fieber, massive Kopfschmerzen und sind sehr abgeschlagen. So wurde es jedenfalls früher im Medizinstudium gelehrt. Das Robert Koch-Institut weist allerdings darauf hin, dass die Influenza nur bei etwa einem Drittel der Infizierten klassisch verläuft. Die anderen zwei Drittel zeigen entweder eine moderate Erhöhung der Körpertemperatur oder gar keine Änderung.

Das bedeutet, dass man bei diesen eine sichere Diagnose während der Influenzasaison nur mit einem Labornachweis stellen kann. Doch nicht nur bei der Diagnose, sondern auch bei der Abrechnung muss man die beiden Fälle genau unterscheiden.

Abrechnung der klassisch verlaufenden Influenza

In jedem Fall kann der Hausarzt bei persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt die Versichertenpauschale nach Gebührenordnungsposition (GOP) 03000 abrechnen und der Fachinternist die altersabhängige Grundpauschale. Sofern Betroffene nicht mehr in die Praxis kommen können, ist ein Hausbesuch erforderlich. Ob dies als dringender Hausbesuch unmittelbar nach Bestellung (GOP 01401) oder als Hausbesuch wegen der Erkrankung (GOP 01400) ausgeführt wird, sollte im Einzelfall entschieden und auch nachvollziehbar dokumentiert werden.

Bei klassischer Symptomatik in der Influenzasaison kann man auf einen Virusnachweis verzichten, da er keinen zusätzlichen Nutzen hat. Aber Achtung: Der ICD-10GM unterscheidet zwischen saisonaler Grippe mit Virusnachweis (J10.-) und Grippe ohne Virusnachweis (J11.-).

Praktisch bedeutet das, dass nur mit Virusnachweis eine Influenza mit J10.- kodiert werden kann. Wenn aufgrund des klinischen Bildes eine Differenzialdiagnose zum Beispiel zum grippalen Infekt nicht möglich ist, kann eigentlich nicht J11.- kodiert werden. In solch einem Fall stellt sich natürlich die Frage, ob eine Erregerdiagnostik überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist. Denn da sich bei geringer Symptomatik die symptomatische Behandlung einer Influenza und eines grippalen Infektes nicht unterscheiden, hat diese Information keinen therapeutischen Mehrwert.

Impfschutz
Die Impfung gegen Influenzaviren und gegen SARS-CoV-2 kann zeitgleich erfolgen. Zumindest für ältere Menschen, die jetzt schon eine Auffrischung benötigen, kann man bei einem Besuch im Altenheim oder in der Praxis beide Impfstoffe problemlos parallel injizieren.