Abrechnung
GOÄ: Hörprüfungen richtig abrechnen
Für Prüfungen des Hörvermögens hält die GOÄ bescheidene sieben Nummern vor. Sie bilden das Geschehen von vor 39 Jahren ab, als die GOÄ in ihrer jetzigen Form aufgestellt wurde. Relikte aus dieser Zeit sind nicht nur die Leistungsbeschreibungen, sondern auch die gegenseitigen Ausschlüsse verschiedener Nummern.
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