Abrechnung
Elektronische Patientenakte: Neue Gebührenordnungspositionen
Ab dem 1. Juli 2021 ist es soweit: Dann müssen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ihren Patienten auf Wunsch eine elektronische Patientenakte anlegen oder sie mit neuen Befunden aktualisieren. In den EBM wurden dafür zwei neue Gebührenordnungspositionen aufgenommen. Es ist aber noch längst nicht alles dazu geklärt.
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