Abrechnung
Keine Vergütung, wenn Patientin die Aufnahme verweigert
Rechnungen kann man nur für tatsächlich erfolgte Leistungen stellen und nicht für Services, die man gerne erbracht hätte. Dies haben die Richter des Sozialgerichts Detmold jetzt auch einem Krankenhaus bescheinigt, das gegen eine Krankenkasse geklagt hatte. Die wollte eine fehlerhafte Rechnung nicht bezahlen.
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