Abrechnung
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Abrechnung: Wann Ärzte die Beratung von Heimbewohnern in Rechnung stellen dürfen
Unsere Gesellschaft wird immer älter und palliativmedizinische Leistungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Ärztinnen und Ärzte können die Beratung von Heimbewohnern in Rechnung stellen, wenn sie bei der Versorgungsplanung einbezogen werden.
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