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Corona-News

 Der Bundestag hat wegen der anhaltenden Corona-Pandemie wie erwartet die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ bis Ende Juni verlängert. Die Gefahr durch das Coronavirus bestehe fort, so die Begründung des Parlamentsbeschlusses am Donnerstag. Die aktuelle Situation werde verschärft durch das Auftreten von neuen Varianten, die Grund zur Besorgnis gäben. Daher bedarf es aus Sicht der Bundesregierung auch in den nächsten Monaten Regelungen zum Umgang mit der Pandemie, beispielsweise zum Impfen und zum Testen, aber auch zur Eindämmung des Virus. Der Schutzschirm für niedergelassene Ärzte mit finanziellen Einbußen sieht allerdings weniger Hilfe vom Staat vor. 

Das „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ wäre ohne die Zustimmung des Bundestags am 31. März ausgelaufen. Das Parlament beschloss nun eine Änderung des Ausnahme-Mechanismus: Entscheidet es nicht spätestens drei Monate nach Feststellung einer solchen Situation, dass sie fortbesteht, soll sie automatisch als aufgehoben gelten. Pandemie-relevante Verordnungen wie beispielsweise die Coronavirus-Testverordnung und die Coronavirus-Impfverordnung können solange weiter gelten.

Honorarausgleich für extrabudgetäre Leistungen möglich

Zwar soll der staatliche Schutzschirm für Vertragsärzte, die Coronabedingt weniger Patienten behandeln und somit weniger Leistungen abrechnen können, bestehen bleiben. Aber nur für Honorarverluste bei der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Ein finanzieller Ausgleich für Fallzahlrückgänge im Bereich der extrabudgetären Leistungen ist laut dem Gesetz grundsätzlich möglich. Dafür sollen jedoch aus der Vergangenheit in den Kassenärztlichen Vereinigungen gebildete und noch nicht aufgelöste Rückstellungen im Rahmen der Honorarverteilung ebenfalls verwendet werden. Eine weitere Voraussetzung für die Kompensationszahlungen ist, dass der Vertragsarzt die in der Zulassungsverordnung festgelegten Mindestsprechstunden einhält.

Das selbsterklärte Ziel der Großen Koalition ist es zwar, eine Benachteiligung von Arztgruppen mit einem hohen Anteil an extrabudgetären Leistungen zu vermeiden. Dazu zählen Vorsorgeleistungen für Kinder, ambulante Operationen und Impfungen. Der Gesetzgeber geht aber davon aus, dass ein erheblicher Anteil extrabudgetärer Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden kann. Dies sei etwa im Bereich des ambulanten Operierens bei planbaren Eingriffen möglich, heißt es. Zu berücksichtigen sei auch, dass aufgrund von Sonderregelungen für die ambulante Versorgung alternative Möglichkeiten zur ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungserbringung und Abrechnung bestehen, zum Beispiel Konsultationen per Telefon oder per Videosprechstunde.

KBV-Vorstand kritisiert die staatliche Ungleichbehandlung

„Das ist keine Wertschätzung für den enormen Einsatz der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen und ihrer Praxisteams“, kritisierte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), den Beschluss des Bundestags. „Leider ist der Schutzschirm des Jahres 2020 nicht einfach fortgeschrieben worden. Stattdessen haben wir eine Mogelpackung erhalten“, zeigte sich auch Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender, enttäuscht. Der KBV-Vorstand bemängelt, dass Umsatzverluste aus extrabudgetären Leistungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen, also letztlich durch die Ärzte und Psychotherapeuten selbst, ausgeglichen werden sollen.

„Richtig wäre es gewesen, die Praxen genauso zu behandeln wie Krankenhäuser, den öffentlichen Gesundheitsdienst und andere Akteure. Für sie werden Steuermittel verwendet, um Verluste auszugleichen. Das ist vollkommen in Ordnung. Das sollte aber auch unbedingt für Praxen gelten. Das wäre transparent, fair und gerecht“, sagte KBV-Chef Gassen in einer Stellungnahme am Donnerstag. „Über 90 Prozent der COVID-Patienten werden von den niedergelassenen Hausärzten und Fachärzten behandelt. Es ist bitter, dass die Politik diesen so wichtigen ersten Schutzwall in der Pandemiebekämpfung nicht stärkt, sondern im Gegenteil sogar sehenden Auges schwächt.“ (ag)