Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Finanzen

Seit Einführung des sogenannten Patientenrechtegesetztes in den § 630 a-h BGB flattern immer häufiger Anwaltsschreiben in die deutschen Arztpraxen. Häufig handelt es sich um Schreiben, in denen Patientenansprüche von Rechtsvertretern angemeldet werden, die keine Fachanwälte für Medizinrecht sind. Hintergrund für diese Zunahme ist sicherlich auch der Trend, dass Patienten in der ärztlichen Leistung mehr eine Dienstleistung als eine Heilbehandlung im eigentlichen Sinne sehen. In einem solch sensiblen Bereich ist eine Klage schnell erhoben. Auch dort, wo ein Fachanwalt womöglich keine Chancen auf Erfolg sieht. Betroffen von der Klagefreudigkeit sind vor allem niedergelassene Ärzte.

Schon die Möglichkeit einer Klage hat Folgen

Es sind genau solche Fälle, die die Schadenmeldungen so massiv ansteigen und damit die Versicherungsprämien immer weiter in die Höhe schießen lassen. Denn verhält sich der versicherte Arzt bedingungskonform, muss er – um seine vertraglichen Obliegenheiten zu erfüllen – den Vorgang bereits dann anmelden, wenn daraus auch nur eventuell ein Versicherungsfall entstehen könnte.

Das heißt: Bereits dann, wenn der Patient artikuliert, den Behandlungsablauf hinsichtlich seiner Ansprüche überprüfen zu wollen und spätestens, wenn der Arzt zur Herausgabe der Patientenakte aufgefordert wird, liegt nach den vertraglichen Regelungen bereits ein Versicherungsfall vor. Diesen Versicherungsfall belegt die Versicherungsgesellschaft wiederrum mit entsprechenden Rückstellungen, was die Vertragsrenta des jeweiligen Haftpflichtvertrages negativ beeinflusst. Da in der Medizin die Streitwerte in aller Regel hoch sind, sind auch die Rückstellungen entsprechend hoch.

Das hat auf jeden Fall finanzielle Folgen für den Arzt: Bereits wenige Rückstellungen beeinflussen die Vertragsrenta so sehr negativ, dass die Versicherungsgesellschaft schnell eine Vertragssanierung, eine Vertragskündigung oder eine Vertragsanpassung als notwendig erklärt. Um sich als Arzt oder Ärztin aus dieser Zwickmühle zu befreien, ist es wichtig, einen erfahrenen und anerkannten Partner an seiner Seite zu haben, welcher in der Lage ist, positiv auf diese Dinge einzuwirken. Alleine, in ihrer Position als Versicherungsnehmer, haben Mediziner hier kaum eine Chance.

Nehmen Sie Ihren Fachmakler in die Pflicht

Als kompetente Unterstützung kann der Arzt oder die Ärztin einen Fachanwalt hinzuziehen. Solange noch keine Klage auf dem Tisch ist, geht es aber günstiger und vor allem vorbeugend, indem man den eigenen Versicherungsmakler frühzeitig in die Pflicht nimmt. Aber Vorsicht: Die Haftungsrisiken von Ärzten sind häufig sehr spezieller Natur, zu speziell für scheinbar günstige Rahmenverträge. Nur ein spezialisierter Fachmakler mit viel Erfahrung im Umgang mit Arztpraxen kann auf die jeweiligen individuellen Bedürfnisse eingehen, Ausschlüsse in den Versicherungsklauseln umschiffen und über eine korrekte Beitragskalkulation wachen. Im Klartext: Wenn Sie einen echten Profi an der Hand haben, wird dieser immer eine Unter- oder Überversicherung verhindern und die Kommunikation mit der Versicherung übernehmen – und zwar zu Ihren Gunsten.

Tritt ein Schadenfall ein, kann der Fachmakler nämlich als Sachwalter für den Arzt oder die Ärztin auf Augenhöhe mit dem Versicherer verhandeln. Mit seiner Sachkenntnis lässt sich ein potenzieller Schaden besser quantifizieren und lassen sich Rückstellungen reduzieren. Vertragssanierungen oder -Anpassungen kann er womöglich verhindern. Und häufig wird der Versicherungsfall sogar mangels Erfolgsaussichten aufseiten des Klägers geschlossen.

Ob Fachanwalt oder Versicherungsmakler: Die Kommunikation mit der Versicherung sollten Sie frühzeitig in professionelle Hände legen, also schon in dem Moment, in dem ein möglicher Schadensfall droht. Anderenfalls können ungedeckte Schadenfälle inklusive des damit verbundenen Rechtsstreites vor Gericht sogar zum wirtschaftlichen Ruin des Arztes führen. Zumindest aber bliebe ihm lediglich die Wahl zwischen Pest und Cholera: Entweder ständig steigende Versicherungsbeiträge und Selbstbeteiligungen bei immer schlechteren Vertragsbedingungen.