Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Finanzen

Die hart erarbeitete Praxis läuft stabil, die Routine ist eingespielt – und dann kündigt sich Familienzuwachs an. Die Freude ist groß, doch gleichzeitig stellt sich die Frage: Wie wird während der Babyzeit das Einkommen gesichert? Unterstützung bietet das Elterngeld. Es steht allen Eltern zu, die ihr Erwerbseinkommen nach der Geburt reduzieren oder pausieren, also auch niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten – allerdings mit stetig enger werdender Einkommensgrenze.

Berechnung des Elterngelds: Letztes Wirtschaftsjahr zählt

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen des letzten Wirtschaftsjahres vor der Geburt. Seit dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen im Vorjahr 175.000 Euro übersteigt – das gilt für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen. Für Geburten bis zum 31. März 2025 liegt die Grenze bei 200.000 Euro, für Geburten bis zum 31. März 2024 hatte eine großzügigere Grenze von 300.000 Euro für Paare (250.000 Euro für Alleinerziehende) gegolten. Die Berechnung des Elterngeldes basiert auf dem zu versteuernden Einkommen des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums. Bei geplanter Schwangerschaft kann es daher sinnvoll sein, den Gewinn im Vorjahr entsprechend zu optimieren. Maßgeblich ist der durchschnittliche monatliche Gewinn.    

Verschiedene Varianten des Elterngeldes

Liegt das monatliche Nettoeinkommen vor der Geburt unter 1.240 Euro, beträgt das Elterngeld 67 Prozent, darüber sinkt die Ersatzrate stufenweise auf 65 Prozent. Das maximale Elterngeld beträgt 1.800 Euro, da Einkommen über 2.770 Euro nicht berücksichtigt wird. Es gibt drei Varianten des Elterngeldes: 

 
  • Basiselterngeld: Ein Elternteil erhält die volle Summe für bis zu zwölf Monate, bei geteilter Elternzeit bis zu 14 Monate.

  • ElterngeldPlus: Eltern erhalten 24 Monate lang monatlich die Hälfte des Basiselterngeldes. Der Anspruch bleibt auch bei Teilzeitarbeit (bis zu 32 Stunden pro Woche) bestehen, allerdings wird das Einkommen angerechnet und reduziert den Auszahlungsbetrag.

  • Partnerschaftsbonus: Arbeiten beide Eltern in Teilzeit (24 - 32 Stunden pro Woche) und teilen sich die Betreuung, gibt es für zwei bis vier Monate je nach vorherigem Einkommen bis zu 900 Euro zusätzlich. Auch Alleinerziehende können diesen Bonus nutzen.

Der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld um zehn Prozent. Anspruch besteht, wenn im Haushalt ein weiteres Kind unter drei oder zwei Kinder unter sechs Jahren leben. Auch Kinder mit Behinderung unter 14 Jahren berechtigen zum Bonus. Bei Mehrlingsgeburten wird das Elterngeld einmal gezahlt, mit einem Zuschlag von 300 Euro pro Kind beim Basiselterngeld und 150 Euro beim ElterngeldPlus.

Elternzeit in der Praxis

Während der Elternzeit können Ärztinnen und Ärzte ihre Zulassung ruhen lassen, die Praxis vorübergehend schließen oder eine Assistenz oder eine Vertretung für bis zu ein Jahr organisieren. Dabei sollten Patienten rechtzeitig informiert und die Fortbildungspflicht weiter erfüllt werden.

Optionen durchrechnen mit Elterngeldrechner

Das Bundesfamilienministerium bietet einen Online-Rechner an, mit dem Eltern ihren Anspruch ermitteln können. Der Monatsplaner ermöglicht es, Varianten zu kombinieren und das Einkommen für jeden Monat einzutragen. So entsteht ein Überblick über das voraussichtliche Haushaltseinkommen. Die Planung kann gespeichert und ausgedruckt werden. Hier geht es zum Elterngeldrechner | Familienportal des Bundes.

Aber Vorsicht: Das eigentlich steuerfreie  Elterngeld unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass wegen der zusätzlichen Progressionseinkünfte (Elterngeld) auf das Gesamteinkommen ein höherer Steuersatz fällig werden kann.

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