Gold-ETCs: So ergänzen sie Ihr Depot
Heiko FeketeDie Nachfrage nach Gold ist weiterhin hoch. Um davon zu profitieren, können Ärztinnen und Ärzte auch in Gold-ETCs anlegen. Aufgrund einiger Unsicherheitsfaktoren sollte diese Anlageform aber nur mit Bedacht zum Einsatz kommen.
Von einem „Goldrausch“ zu sprechen, ist vielleicht übertrieben. Unbestritten ist jedoch, dass das Edelmetall derzeit besonders hoch im Kurs ist. Zwischen November 2025 und Januar 2026 kletterte der Goldpreis von 3.470 Euro pro Feinunze (entspricht 31,10 Gramm) auf rund 4.200 Euro und bewegt sich seitdem ungefähr in diesem Bereich. Damit ist Gold auch wieder als Beimischung in Wertpapierdepots sehr gefragt, um beispielsweise Schwankungen eines Aktien-Portfolios abmildern.
Gold-Investments: Schließfächer oder ETFs?
Bei der Frage, wie Anlegerinnen und Anleger in Gold investieren können, gibt es verschiedene Herangehensweisen: Die klassische Variante beinhaltet physisches Gold, das in Form von Münzen oder Barren gehortet wird. Dafür braucht es aber in aller Regel ein Schließfach, zum Beispiel bei der Bank oder bei größeren Edelmetallhändlern. Die Kosten für diesen Service variieren je nach Anbieter – bei Banken gibt es zudem keine Garantie, dass gerade ein Schließfach frei ist. Eine Alternative wären Gold-ETFs, mit der sich die Entwicklung des Goldpreises im Depot abbilden lässt, ohne selbst physisches Gold zu besitzen. Allerdings ist diese Anlageform auf deutschen Finanzmärkten nicht zugelassen, da ETFs laut EU-Richtlinien zur Risikostreuung diversifiziert sein müssen und nicht nur einen Bestandteil haben dürfen.
Gold-ETCs erfordern Risikobereitschaft
Stattdessen können Anleger über sogenannte Gold-ETCs an der Wertentwicklung des Edelmetalls partizipieren. Das Kürzel ETC steht für „Exchange Traded Commodities“ und beschreibt Rohstoffe, die an der Börse gehandelt werden. Zu den beliebtesten Wertpapieren dieser Kategorie gehören Xetra-Gold, Euwax Gold II sowie Invesco Physical Gold ETC. Anders als ETFs, die als Sondervermögen gelten, sind ETCs immer Schuldverschreibungen. Bei einer Insolvenz des Herausgebers droht theoretisch der Totalverlust des Investments. Gleichzeitig haben Gold-ETCs eine zusätzliche Sicherheit, da die Investition in den Kauf von Barren fließt, die registriert und in Tresoren verwahrt werden.
Steuerliche Betrachtung von Gold-Investments
Physisches Gold unterliegt nicht der Abgeltungssteuer, sofern Anlegerinnen und Anleger es mindestens ein Jahr in ihrem Besitz halten. Gewinne aus dem Verkauf sind nach der sogenannten Spekulationsfrist von zwölf Monaten vollständig steuerfrei. Auch Xetra-Goldanleihen werden in steuerlicher Hinsicht genauso wie Münzen und Barren aus physischem Gold eingestuft.
Allerdings unterliegen Kursgewinne innerhalb der zwölfmonatigen Spekulationsfrist dem persönlichen Steuersatz. Voraussetzung dafür ist, dass die Freigrenze von 1.000 Euro über alle privaten Veräußerungsgewinne im laufenden Kalenderjahr überschritten wird.
Bei Xetra-Gold und Euwax Gold II besteht außerdem die Möglichkeit, sich das hinterlegte Gold auch liefern zu lassen. Der Herausgeber von Euwax Gold II erhebt beispielsweise für Goldbestände ab 100 Gramm keine Auslieferungsgebühren, bei niedrigeren Mengen fallen Formkosten an. Die Lieferung von Xetra-Gold ist hingegen kostspieliger und nicht an die Privatadresse von Anlegern möglich. Stattdessen werden Barren an die Hausbank geliefert, wobei der Preis nach der Größe gestaffelt ist: Ein Kilogramm kostet 374 Euro, für einen Zehn-Kilo-Barren verlangt die Deutsche Börse Commodities als Emittent 1.179 Euro. Die aktuelle Preisstruktur ist auf „Stand: August 2025“ datiert, es kann also zu preislichen Schwankungen kommen.