Praxisfinanzierung
Geringfügig Beschäftigte: Vorsicht Falle bei Mini-Jobbern in der Arztpraxis
Bei der Abrechnung von Mini-Jobbern ändern sich immer wieder Details – beispielsweise müssen Ärzte die wöchentliche Arbeitszeit unbedingt schriftlich vereinbaren. Andernfalls drohen hohe Nachzahlungen bei der Sozialversicherung. Worauf in den Verträgen rund um die 450 Euro-Kräfte zu achten ist.
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