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Versicherungen
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Es kann schnell gehen, dass gesundheitliche Leiden die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit verhindern oder stark einschränken. 2.276 Ärzte waren zum 31. Dezember 2024 laut Ärztestatistik der Bundesärztekammer als berufsunfähig gemeldet, und damit knapp zwei Prozent der gesamten Ärzteschaft in Deutschland. Die häufigste Ursache für eine anerkannte Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen, gefolgt von Krankheiten am Bewegungsapparat. Leistungen für den Fall der Berufsunfähigkeit gibt es zwar auch von den Ärzteversorgungswerken. Allerdings sehen sie in den allermeisten Fällen eine Absicherung erst bei 100-prozentiger Berufsunfähigkeit vor.

Sich gegen die Gefahr einer Berufsunfähigkeit privat abzusichern, ist für Ärztinnen und Ärzte daher besonders ratsam. Versicherungsunternehmen haben dazu mittlerweile verschiedene Policen in ihrem Portfolio. Deren Leistungsumfang und Versicherungsbedingungen sind teils sehr unterschiedlich, weshalb Praxisinhaberinnen und -inhaber die verschiedenen Bausteine individuell prüfen sollten.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Klassischer Schutz gegen Arbeitsausfälle

Der gängigste Schutz, wenn Ärzte ihre Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung). Die Absicherung greift, sobald Versicherte zu mindestens 50 Prozent nicht mehr in der Lage sind, ihrem Beruf nachzugehen – oder wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen andauert oder bereits angedauert hat. Ab wann der Status der Berufsunfähigkeit eintritt, entscheiden Versicherungen auf Grundlage einer ärztlichen Einschätzung und weiteren medizinischen Gutachten, falls erforderlich.

Dazu gehört auch, dass Versicherte vor Abschluss eines Vertrags Gesundheitsfragen ausfüllen müssen. Diese enthalten typischerweise Angaben zum aktuellen Gesundheitszustand, zu möglichen Vorerkrankungen und zur Behandlungsgeschichte. Auch eine berufliche Risikoprüfung ist im Vorfeld nötig, da sie über die Versicherungsprämie entscheidet. Ärztinnen und Ärzte tragen ein vergleichsweise hohes Risiko, dementsprechend hoch können die Beiträge im Einzelfall ausfallen.

Um bei Interesse einen Versicherungsschutz zu bekommen, empfiehlt sich eine anonyme Risikovoranfrage: Damit können unabhängige Versicherungsberater abklären, welche Gesellschaften einem Versicherungsantrag stattgeben.

Grundfähigkeitsversicherung: Individuell sinnvolle Absicherung bei Sinnesverlust

Die Grundfähigkeitsversicherung, kurz GF-Versicherung, wird oft als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung beworben. Diese Police springt ein, wenn bestimmte vorgegebene Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Versichert sind beispielsweise Sehen, Hören, Sprechen, Gehen oder auch erweiterte Fähigkeiten wie Autofahren. Laut der Verbraucherzentrale fehlt es allerdings an einheitlichen Standards, was einen Angebotsvergleich erschwert. Versicherungen mit einer GF-Versicherung zahlen außerdem nicht bei Einschränkungen, wenn sie durch Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte kompensiert werden können.    

Der Versicherungsschutz kann für Ärzte individuell sinnvoll sein, wenn sie ihre motorischen Fähigkeiten und ihre Sinne gegen Unfälle absichern möchten. Auch bei Vorerkrankungen können GF-Versicherungen eine im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung kostengünstigere Option sein. Allerdings ist der Leistungsumfang in der Regel begrenzt: Anders als bei der BU-Versicherung sind etwa psychische Erkrankungen nur in seltenen Fällen mitversichert.    

Dread-Disease-Versicherung: Finanzielle Entlastung bei schwerer Krankheit

Bei Krankheiten wie Krebs oder Herz­infarkt (sogenannte dread diseases) kann eine Dread-Disease-Versicherung für finanzielle Entlastung sorgen. Sie kommt dann in Form einer Einmalzahlung für die Kosten auf, die durch die Krankheit entstehen. Die Anbieter dieses Produkts regeln unterschiedlich, welche Erkrankungen versichert sind. Krankheitsbilder im Zusammenhang mit dem Bewegungsapparat, rheumatische und psychische Leiden sind hingegen in der Regel nicht versichert. Ob dieser Versicherungsschutz für die persönliche Situation Sinn ergibt, sollten Niedergelassene daher sorgfältig prüfen. Oft ist die Absicherung gegen schwere Krankheiten auch ein Baustein in der BU-Versicherung sowie in der Grundfähigkeitsversicherung.

Multi-Risk-Versicherung: Das Rundum-sorglos-Paket?

Versicherer mit einer Multi-Risk-Versicherung im Portfolio kombinieren mehrere Einzelversicherungen und bieten so ein Gesamtpaket an. Zu den Bausteinen gehören insbesondere

  • Absicherung der Grundfähigkeiten

  • Absicherung schwerer Krankheiten

  • Absicherung im Pflegefall und bei unfallbedingter Invalidität

Für die unterschiedlichen Sparten im Paket gelten meist einheitliche Bedingungen und die Prämiengestaltung kann unterm Strich günstiger ausfallen als beim Abschluss einer BU-Versicherung. Allerdings hat diese Police, ähnlich wie die Grundfähigkeitsversicherung, einen entscheidenden Nachteil: Multi-Risk-Versicherungen leisten bei psychischen Krankheiten nur unter sehr strengen Voraussetzungen. Dahingegen sind Versicherte mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei psychischen Beeinträchtigungen umfassender abgesichert.    

Heiko Fekete

Heiko Fekete

Redakteur Wirtschaft, ARZT & WIRTSCHAFT

heiko.fekete@medtrix.group

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