Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
FAQ & Glossar

Fixkosten (auch: fixe oder konstante Kosten) sind Kosten, die unabhängig vom Leistungsvolumen einer Arztpraxis anfallen. Sie bleiben in einem bestimmten Zeitraum konstant – egal, ob viele oder wenige Patienten behandelt werden. Fixkosten sind daher ein zentraler Bestandteil der betriebswirtschaftlichen Planung und beeinflussen maßgeblich den Break-even-Punkt sowie die Rentabilität des Praxisbetriebs.

In der Praxis zählen Miete, Leasingraten, Versicherungen und Grundgehälter zum fixen Kostenblock. Erst wenn eine bestimmte Kapazitätsgrenze überschritten oder unterschritten wird („Sprungfixkosten“), verändern sich diese Aufwendungen.

Typische Fixkosten in Arztpraxen

  • Raumkosten (Miete, Nebenkosten, Grundsteuer)

  • Grundgehälter von MFA (bei fester Anstellung, unabhängig von Fallzahl)

  • Praxisversicherungen (z. B. Berufshaftpflicht, Inventarversicherung)

  • Leasingkosten für Geräte und IT

  • Lizenzgebühren (z. B. für Praxissoftware)

  • Abschreibungen auf langfristige Investitionen

Diese Kosten entstehen laufend, unabhängig davon, ob Leistungen erbracht werden oder nicht.

Vergleich: Fixkosten vs. Variable Kosten

Kriterium

Fixkosten

Variable Kosten

Abhängigkeit

unabhängig von der Leistungsmenge

direkt abhängig von der Leistungsmenge

Kostenverlauf

konstant (innerhalb bestimmter Bandbreiten)

proportional steigend oder fallend

Beispiele

Miete, Gehälter (Grundvergütung), Leasing

Verbrauchsmaterial, Laborkosten, Medikamente

BWA-Zuordnung

Gemeinkosten

meist Einzelkosten / direkte Leistungskosten

 

Stichwörter