Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Fixkosten sind jene Kosten, die nicht unmittelbar von der Auslastung einer Praxis oder eines Gerätes abhängen. Sie können unterteilt werden in absolut fixe Kosten und sprungfixe Kosten. Absolute Fixkosten entstehen durch die reine Existenz der Arztpraxis und fallen selbst dann an, wenn überhaupt nichts geleistet wird (Miete, Versicherungen, Telefongrundgebühr). Das Praxispersonal gehört zu den sprungfixen Kosten, die abhängig vom Bedarf von einem fixen Niveau (Gehalt für 3 Helferinnen) auf ein nächstes springen (Gehalt für 4 Helferinnen) und dort bis zur nächsten Veränderung konstant bleiben. Manchmal werden Fixkosten auch als unveränderbare Kosten bezeichnet, was nicht ganz richtig ist, denn der Arzt kann zu günstigeren Versicherungen wechseln oder auch mit seinem Vermieter neu verhandeln. Merke: Fixkosten sind nicht unveränderbar!