Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
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Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hält das vorgeschlagene Sparpaket zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen für «durchaus angemessen». Im ZDF-«Morgenmagazin» sagte er, dass es «relativ ausgewogen ist und alle Betroffene beteiligt werden».

Angesichts der galoppierenden Ausgaben gebe es nicht viele Alternativen. Ein Ausgleich über höhere Beiträge würde einseitig die Versicherten und die Arbeitgeber belasten. Die Folge wären höhere Produktionskosten und eine verschlechterte wirtschaftliche Situation im globalen Wettbewerb: «Das gefährdet das gesamte soziale Sicherungssystem», warnte er.

Die Ärzte seien von den Vorschlägen unterschiedlich betroffen, da werde noch über Alternativen diskutiert. Aber klar sei: «Einen Beitrag müssen wir als Ärzteschaft unbedingt ebenfalls leisten», sagte der Ärztekammer-Präsident. Zugleich regte er an, die Wirkung der Maßnahmen gezielt zu beobachten, um sie gegebenenfalls korrigieren zu können.

Einschnitte bei Kliniken, Ärzten und Pharma

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte Kernpunkte eines Sparpakets vorgelegt, das die Krankenkassen um 20 Milliarden Euro entlasten soll. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte:

  • Die seit 22 Jahren geltenden Zuzahlungen von mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, wenn man ein verschriebenes Medikament in der Apotheke abholt, sollen angehoben werden - auf 7,50 Euro und 15 Euro.

  • Wie von der Kommission empfohlen, sollen homöopathische Leistungen nicht mehr auf Kassenkosten zu bekommen sein. Gelten soll dies ebenso für eine bisher alle zwei Jahre mögliche Hautkrebs-Vorsorge auch ohne Symptome.

  • Die beitragsfreie Mitversicherung soll nicht abgeschafft, aber «modifiziert» werden - etwas milder als von den Experten empfohlen. Weiter beitragsfrei mitversichert sein sollen demnach Kinder, Eltern von Kindern unter 7 Jahren sowie von Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige und Menschen im Rentenalter. Für alle anderen bisher beitragsfrei versicherten Ehepartner plant Warken einen eigenen Beitrag von 3,5 Prozent. Gelten soll dies dann ab 2028.

  • Bei den Kliniken soll unter anderem eine Klausel dauerhaft gestrichen werden, die höhere Vergütungsanstiege ermöglicht. Eingeführt werden soll, dass vor bestimmten Eingriffen eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden kann.

  • Bei den Ärztinnen und Ärzten in den Praxen soll für bestimmte Leistungen die Bezahlung außerhalb genereller Honorarbudgets gestrichen werden - etwa für offene Sprechstunden oder das erstmalige Laden von Behandlungsdaten in die neuen elektronischen Patientenakten.

  • Pharmahersteller müssen sich darauf einstellen, dass Medikamente verstärkt mit günstigeren Rabattverträgen gehandelt werden. Weitere Sparregeln sollen bei Arznei-Preisfindungen eingeführt werden. Bei den Apotheken soll ein Rabatt erhöht werden, eine versprochene Erhöhung beim Fix-Honorar aber kommen.

  • Bei den Kassen sollen nach Warkens Plänen Verwaltungsausgaben begrenzt und die Werbeausgaben halbiert werden. Vergütungen von Führungskräften der Kassen und auch der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen begrenzt werden.

Im Blick stehen also Ausgabenbremsen bei Arztpraxen, Kliniken und Pharmabranche – aber auch Belastungen der Versicherten wie höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Ein Gesetzentwurf soll am 29. April ins Bundeskabinett kommen.