Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxis

Die Digitalisierung in der Arztpraxis schreitet voran: Für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das E-Rezept gibt es verschiedene elektronische Signaturverfahren, darunter die sogenannte Komfortsignatur. Die nutzen inzwischen fast 80 Prozent der Arztpraxen, 36 Prozent unter ihnen regelmäßig.

Das ist das Ergebnis einer Online-Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), an der über 2.000 Niedergelassene teilgenommen haben.

Zeitaufwand sorgt noch für Probleme

In der Umfrage haben viele Praxisinhaber aber gleichzeitig angegeben, dass die digitale Unterschrift oft noch zu viel Zeit kostet. Über 25 Sekunden benötigt ein Teil der Befragten für die verschiedenen Signaturen. Dabei sind die Verfahren dazu gedacht, den Praxisbetrieb zu vereinfachen.

Die Komfortsignatur ermöglicht es beispielsweise, mehrere Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) zu unterzeichnen – dazu benötigen Niedergelassene ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und die dazugehörige Signatur-PIN (s. Infokasten). Außerdem gehören zwei Kartenlesegeräte zur Ausstattung, eines am Empfangstresen für die Gesundheitskarte der Patienten, das andere für den eHBA. Letzteres sollte sich in einem geschützten Raum befinden. Gleichzeitig ist das Lesegerät für die Signatur von E-Rezepten zum Beispiel nicht ortsgebunden: Ärzte können mit der Remote-Funktion von jedem Praxisrechner aus signieren – der eHBA muss also nicht andauernd neu gesteckt werden.

Die verschiedenen Signaturen lassen sich zudem über das Praxisverwaltungssystem managen. Darüber hinaus empfiehlt die KBV: Wer noch keinen eHBA hat, sollte ihn jetzt bei der zuständigen Landesärztekammer beantragen. Mit der E-Rezept-Pflicht ab Januar 2024 ist es umso wichtiger, schon jetzt die notwendigen Vorbereitungen zu treffen.

Die elektronischen Signaturverfahren im Überblick
  • Komfortsignatur: Mit diesem Verfahren können Ärztinnen und Ärzte mit ihrem eHBA innerhalb von 24 Stunden bis zu 250 Dokumente digital signieren. Dazu geben sie nur einmal ihre PIN ein; der eHBA bleibt im Kartenterminal gesteckt. Nach dem Signieren werden die Daten sofort übermittelt, bei einem elektronischen Rezept beispielsweise an den Server, von dem die Apotheke die Verordnung abruft.
    Die Komfortsignatur wird insbesondere für Massenanwendungen wie das eRezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung empfohlen.
    Um sie zu nutzen, ist mindestens ein ePA-Konnektor mit Komfort-signaturfunktion (PTV4+-Konnektor) erforderlich.
  • Stapelsignatur: Die Stapelsignatur ermöglicht es, mehrere Dokumente gleichzeitig elektronisch unterschreiben, zum Beispiel mehrere eAU-Bescheinigungen. Dazu muss der eHBA in das Kartenterminal gesteckt und eine PIN eingegeben werden. Mit einem Klick können Niedergelassene dann einen Stapel
    von Dokumenten signieren.
  • Einzelsignatur: Diese wird vor allem in Praxen verwendet, in denen nicht viel signiert werden muss. Für eine digitale Unterschrift muss sich der Praxisinhaber immer wieder neu anmelden und mit der PIN authentifizieren.