Neue Beleuchtung für die Praxis: LED-Licht mieten statt kaufen
Deborah WeinbuchÄrztinnen und Ärzte können eine neue Beleuchtung für ihre Praxis auch mieten. Erfahren Sie, wie das Modell funktioniert und welche Fördermöglichkeiten es gibt.
Wenn die Beleuchtung in der Praxis flackert, zu dunkel ist oder ausfällt, stellt sich die Frage nach Ersatz. Doch steigende Betriebskosten und das seit 2023 geltende Verbot bestimmter Leuchtstofflampen stellen viele Arztpraxen vor Herausforderungen. Größere Investitionen könnten zulasten der Liquidität für andere Bereiche gehen.
Eine Lösung bietet das Mietmodell für Beleuchtung. So ermöglicht das Konzept „Light as a Service“ (LaaS) eine moderne LED-Beleuchtung ohne hohe Anfangsinvestitionen und realisiert langfristig Energie- und Kosteneinsparungen. Während sich klassische LED-Investitionen erst nach Jahren amortisieren, senkt das LaaS-Modell die Kosten ab dem ersten Tag, ohne Kapitalbindung oder Kredite.
Ein weiterer Vorteil ist die Betreuung durch Anbieter wie zum Beispiel Signify (Philips Lighting) – von der Planung über die Installation bis hin zur Wartung. Dadurch werden keine zusätzlichen personellen Kapazitäten gebunden und die Beleuchtungsanlage bleibt über die Vertragslaufzeit in funktionstüchtigem Zustand. Das LaaS-Modell verbessert zudem die Gewinn- und Verlustrechnung, da eine feste monatliche Mietrate sofort als betriebliche Ausgabe steuerlich absetzbar ist. Zudem erfüllt es die aktuellen Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) hinsichtlich Beleuchtungsstärken und Energieeinsparungen. Auch die Unternehmen Trilux und Waldmann Lichttechnik bieten Mietmodelle an, während die Anbieter Zumtobel Group, Ledvance und Siteco (ehemals Osram) flexible Finanzierungsoptionen bieten.
Förderprogramme zur Umstellung auf LED-Beleuchtung
Die Umstellung auf LED-Beleuchtung wird durch Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt, die selbstverständlich auch bei einer klassischen Investition genutzt werden können. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Förderfähig sind unter anderem der Austausch vorhandener Leuchten, die Installation neuer Beleuchtungssysteme sowie intelligente Steuerungstechnik zur Optimierung des Energieverbrauchs. Zudem werden Fachplanung und Baubegleitung mit 50 Prozent bezuschusst. Voraussetzung ist, dass die auszutauschende Beleuchtungsanlage älter als fünf Jahre ist und die neue Beleuchtung mindestens zehn Jahre genutzt wird.
Die Investitionssumme muss mindestens 2.000 Euro netto betragen und ein Energieeffizienz-Experte muss in den Prozess eingebunden werden. Dieser muss in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen sein, die von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt wird.
Grundsätzlich fahren kostenbewusste Praxisinhaberinnen und -inhaber gut damit, auf LED-Leuchten umzusteigen. Denn sie senken den Stromverbrauch um bis zu 90 Prozent im Vergleich zu Glühbirnen und bis zu 50 Prozent gegenüber Leuchtstoffröhren. Außerdem halten LED länger als Leuchtstoffröhren und erfordern kaum Wartung.
Das Konzept der Lichtmiete stellt also eine interessante Alternative zur herkömmlichen Beleuchtungsmodernisierung dar. Es ermöglicht eine sofortige Kostenreduktion, optimiert die finanzielle Planung und bietet einen umfassenden Service. So kann es eine wirtschaftlich und organisatorisch sinnvolle Entscheidung sein.
Veraltete Technologie wird neuen Anforderungen nicht gerecht
Leuchtstofflampen nutzen Quecksilberdampf zur Lichterzeugung. Die RoHS-Richtlinie der Europäischen Union (EU) verbietet jedoch quecksilberhaltige Produkte, weil sie die Gesundheit und Umwelt belasten. Gleichzeitig erfüllen Leuchtstofflampen nicht mehr die Ökodesign-Vorgaben zur Energieeffizienz. Seit August 2023 ist das Inverkehrbringen von T5- und T8-Leuchtstofflampen (typisch für Langfeldleuchten) verboten.LED-Technologien sind nachhaltiger, langlebiger und verbrauchen deutlich weniger Strom, weshalb die Umstellung gefördert wird.