Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxisführung

Anfang März 2019 haben sich die Tarifparteien über die künftige Gehaltsstruktur der Medizinischen Fachangestellten in Deutschland verständigt, nun wurden die Ergebnisse öffentlich gemacht. Danach steigen die Gehälter ab 1. April 2019 in der Tätigkeitsgruppe I zunächst um insgesamt 2,5 Prozent, ab 1. April 2020 um weitere 2 Prozent. Der Gehaltstarifvertrag gilt bis Ende 2020. Doch betrifft das überhaupt jede Arztpraxis? Müssen Ärzte das Tarifgehalt zahlen? Wir erklären die rechtliche Lage.

Nicht alle Arztpraxen müssen nach Tarif zahlen

Eine Tarifbindung aller Arzthelferinnen und aller niedergelassenen Ärzte besteht nicht. Nach dem Tarifvertragsgesetz liegt eine Tarifbindung grundsätzlich dann vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer der Gewerkschaft angehört, die den einschlägigen Tarifvertrag abgeschlossen haben (Verbandstarifvertrag). Es kann aber auch ein einzelner Arbeitgeber mit einer Gewerkschaft einen Firmen- oder Haustarifvertrag abschließen.

Der Gehalts- und Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA) gelten unmittelbar zwingend also nur für Mitglieder der vertragsschließenden Organisationen, wenn also der Arzt Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) ist und die MFA Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe. Die AAA ist die Tarifpartei der ärztlichen Arbeitgeber.

Ihre Mitglieder sind ausschließlich niedergelassene Ärzte, die auch gleichzeitig MFA beschäftigen. Eine automatische Mitgliedschaft von Ärzten, etwa aufgrund der Mitgliedschaft bei der Ärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung oder bei ärztlichen Berufsverbänden oder Fachgesellschaften besteht nicht.

Viele Praxischefs verhandeln das Gehalt ihrer MFA daher individuell. Niedergelassene Ärzte können sich jedoch auch entscheiden, freiwillig das Tarifgehalt zu zahlen, und zwar durch eine sogenannte Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag. Hierfür bietet sich eine statische Verweisung oder eine dynamische Bezugnahme an.