Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxiskauf

Sie haben sich den Traum der eigenen Praxis erfüllt. Und wollten sich voller Enthusiasmus um Ihre Patienten kümmern. Doch Vorsicht, Sie sind jetzt nicht mehr nur Arzt, sondern auch Unternehmer. Wenn Sie die Führungsverantwortung nicht übernehmen, tut dies meist jemand anderes, für Sie, manchmal auch ohne Ihr Wissen.

Bewährungsprobe im ersten Jahr der Arztpraxis

Das erste Jahr ist besonders wichtig. Hier sollten Sie die Weichen stellen, Beziehungen zu Kollegen aufbauen und sich bewusst machen, welcher Praxisstruktur sie folgen möchten. Führen Sie auch bewusst Rituale ein, das stärkt die Teambindung. Ihr Vorgänger hat die Grundwerte der Praxis festgelegt, dennoch haben Sie einen großen Einfluss auf die neue Praxiskultur. Also nutzen Sie diesen richtig: Es nutzt Ihnen nichts, wenn Sie Werte wie Transparenz, Vertrauen und Verantwortung festlegen, aber Revierkämpfe und Mobbing an der Tagesordnung stehen. Leben Sie die Werte vor, die Sie erreichen möchten. Arbeiten Sie ein sinnvolles Qualitätsmanagement aus. Delegieren Sie wichtige Arbeiten auch an Ihre MFAs. Ein positives Miteinander, ein wertschätzendes, respektvolles Klima wirkt sich ausgesprochen fördernd auf die Leistungen der Mitarbeitenden aus. Auch der Patient wird dieses Klima spüren.

Umgang mit der Skepsis der Mitarbeiter

Wenn Sie nicht schon vorab in Ihrer neuen Praxis – als angestellter Arzt oder Weiterbildungsassistent – gearbeitet haben, kennt das Personal Sie nicht. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass Mitarbeiter Ihnen zuerst skeptisch gegenüberstehen. Das richtet sich nicht gegen Sie als Person, denn Skepsis schützt vor überzogenen Erwartungen und wirft den Blick auf mögliche Hindernisse, die sonst gern übersehen werden. Sehen Sie daher kritische Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge als Interesse Ihrer neuen Mitarbeiter.

Vorsicht: Einer der häufigsten Fehler von Führungskräften ist die sofortige Kritik oder das im Keim ersticken Wollen der skeptischen Haltung. Denn die meisten Führungskräfte fühlen sich von Kritik oder Skepsis bedroht, statt sie als Chance zu sehen.

Das Personal passt nicht zu Ihnen – Was nun?

Sie haben mit der Übernahme der Praxis auch das Personal übernommen. Nun stellt sich leider heraus, dass diese Kombination nicht für Sie funktioniert. Durch den § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Mitarbeiter einer Praxisübernahme geschützt. Das bedeutet, dass die Arbeitsverhältnisse nach Kauf so weitergeführt werden müssen, als hätten Sie diese selbst abgeschlossen. Das heißt aber nicht, dass es ein absolutes Kündigungsverbot gibt. Das Verbot gilt nur dann, wenn Sie den Praxisverkauf zum Anlass für die Kündigung nehmen. Praxiskäufer haben aber durchaus das Recht, den unfreiwillig miterworbenen Arbeitnehmern aus anderen Gründen zu kündigen. Führen Sie beispielsweise an, dass Sie aus Rationalisierungsgründen grundsätzlich weniger Personal beschäftigen, können Sie entsprechende Maßnahmen einleiten.

Versicherungen behalten oder neue schließen?

Welche Versicherung besaß ihr Vorgänger und haben Sie diese alle übernommen? Klären Sie mit ihm welche Versicherungen vorhanden sind und entscheiden Sie, ob Sie diese übernehmen möchten. Gängige Ärzteversicherungen sind:

  • Praxisinventarversicherung
  • Praxisausfallversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung

Grundsätzlich ist es nicht zu empfehlen, Versicherungen generell zu übernehmen. Meist sind diese oft veraltet und so auch die Konditionen. Zusätzlich können Sie sich auch bei Ihrem Vorgänger erkundigen, welche Versicherungen er empfiehlt oder bei welchen er von einer Vertragsverlängerung abrät.