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Praxiswissen für MFA - MediTeam
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MFA, die nach der Geburt eines Kindes weniger arbeiten und mehr Zeit mit der Familie verbringen wollen, haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind. So steht es im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin in Vollzeit oder in Teilzeit arbeitet: Auch Minijobber und Auszubildende können daher Elternzeit nehmen. Unerheblich ist auch die Größe der Praxis: Der Anspruch auf Elternzeit besteht in einer Ein-Mann-Einheit ebenso wie in einem MVZ mit mehreren Niederlassungen.

Muss Elternzeit am Stück genommen werden?

Nein. MFA können ihre Elternzeit problemlos in bis zu drei Abschnitte aufteilen. Auch ist es keineswegs so, dass Elternzeit nur für Eltern mit Wickelkindern denkbar ist: Bis zu 24 Monate können Arbeitnehmer zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr ihres Kindes nehmen und damit Betreuungsengpässen entgegenwirken oder die Einschulung begleiten.

Darf der Praxischef Elternzeit ablehnen?

Das ist nur möglich, wenn der MFA bei der Antragstellung ein Fehler unterlaufen ist, etwa, weil sie die Form oder die vorgegebenen Fristen nicht gewahrt hat:

  • Bis zum dritten Geburtstag des Kindes muss der Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn informiert werden. Ab dem 3. Geburtstag beträgt die Ankündigungsfrist sogar 13 Wochen.

  • Elementar ist zudem, dass MFA ihre Elternzeit schriftlich anmelden – also per Brief mit eigenhändiger Unterschrift. E-Mails oder eine WhatsApp genügen hingegen nicht.

Sind Kündigungen des Arbeitgebers während der Elternzeit möglich?

Nur unter sehr engen Voraussetzungen. Denn ebenso wie während der Schwangerschaft genießen MFA auch in der Elternzeit Sonderkündigungsschutz.

Der Sonderkündigungsschutz beginnt frühestens acht Wochen vor Beginn der angemeldeten Elternzeit (wenn das Kind jünger als drei Jahre ist. Ab dem dritten Geburtstag beginnt der Sonderkündigungsschutz 14 Wochen vor Beginn der Auszeit – und bleibt während der gesamten Elternzeit bestehen.

Arbeitgeber können einer MFA in Elternzeit daher nur in Ausnahmefällen kündigen – etwa, wenn die Praxis geschlossen wird oder die Betreffende sich extreme Verfehlungen erlaubt hat. Selbst dann brauchen Ärzte für den Rauswurf aber eine behördliche Zustimmung.

Werden MFA während der Elternzeit weiterbezahlt?

Wenn sie in dieser Zeit nicht arbeiten, haben sie gegenüber ihrem Chef keinen Anspruch auf Gehalt. Allerdings werden die Jahre der Elternzeit bei der Betriebszugehörigkeit und bei der Berechnung der Rentenansprüche mit eingerechnet.

Arbeitet eine MFA während der Elternzeit in Teilzeit, wird sie entsprechend bezahlt. Ein Anspruch auf eine Teilzeit-Tätigkeit während der Elternzeit besteht aber nur in größeren Praxen mit mehr als 15 Beschäftigten.

Tipp: Um die finanziellen Einbußen während dieser Zeit zu minimieren, sollten MFA möglichst früh Elterngeld beantragen.

Was passiert nach dem Ende der Elternzeit?

MFA haben nach dem Ende der Elternzeit zwar keinen Anspruch darauf, ihre alte Stelle wieder zu erhalten – ihr Chef muss ihnen aber einen gleichwertigen Job anbieten. Zudem haben Arbeitnehmer das Recht, ihr Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Das gilt selbst dann, wenn ihr Arbeitsvertrag deutlich längere Kündigungsfristen vorsieht.

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