Arbeitsrecht
Stillende Mitarbeiterinnen: Mutterschutzlohn statt Elterngeld
Ein Kind stillen und in der Arztpraxis arbeiten – geht das? Oft ist es für MFA und angestellte Ärztinnen nicht möglich. Spricht der Praxisinhaber ein Beschäftigungsverbot aus, muss er Mutterschutzlohn zahlen. Der ist deutlich höher als Elterngeld und deshalb lukrativer. Worauf Sie bei diesem Weg achten sollten.
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