Kein Anspruch auf nicht zugelassene Medikamente bei tödlichen Erkrankungen
Marzena SickingDas Bundessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf Arzneimittel haben, die keine Zulassung für die betreffende Indikation erhalten haben. Dies gilt auch für regelmäßig tödlich verlaufende Krankheiten.