Steuerrecht
Skilager für Kinder lässt sich nicht von der Steuer absetzen
Eltern können Kosten für die Kinderbetreuung als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Einige Aufwendungen zählen aber nicht dazu, zum Beispiel Kosten für ein Ferienlager oder die Vermittlung besonderer Fähigkeiten.
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