Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

Steuerrecht | Beiträge ab Seite 3

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Dr. Sarah Keßler und Dr. Johanna-Maria Regener

Jobsharing – eine Win-win-Lösung für zwei Praxisgründerinnen

Sie möchten sich als Ärztin oder Arzt selbstständig machen und gleichzeitig genügend Zeit für Ihre Familie und Privates haben? Die Karlsruher HNO-Ärztinnen Dr. Sarah Keßler und Dr. Johanna-Maria Regener haben sich genau aus diesen Gründen für eine Jobsharing-BAG als Einstiegsmodell in die Selbstständigkeit entschieden. Jetzt teilen sie sich eine eigene Praxis und einen Kassenarztsitz. Warum das eine gute Wahl war? Erfahren Sie hier mehr dazu – direkt aus erster Hand.
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Ärztin mit Sparschwein

Wirtschaftlichkeit trifft Zeitersparnis

Zu TysabriTM (Natalizumab) liegen mittlerweile Langzeitdaten über 15 Jahre vor.(1) Seit März 2021 ist neben der intravenösen Infusion zusätzlich die subkutane Verabreichungsform zugelassen, die laut Real-World-Daten eine Zeitersparnis von durchschnittlich 1,5 Stunden bieten kann.(2-4),a Im September 2023 erhielt ein erstes Natalizumab-Biosimilar als intravenöse Infusion eine Zulassung.(5) Die wirtschaftliche Verordnung von TysabriTM ist bei existierenden Rabattverträgen seit 2019 sichergestellt und dies gilt auch weiterhin.(6)
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Steuerrecht
Frau zeigt mit Finger auf Paragrafen

„Erwerb“ von Vertragsarztzulassung lässt sich nicht steuerlich abschreiben

Ärzte, die eine Vertragsarztpraxis kaufen, können einen Teil des Preises steuerlich geltend machen. Die sogenannten Absetzungen für Abnutzung (AfA) können aber nur genutzt werden, wenn die gesamte Praxis und nicht nur eine Vertragsarztzulassung und das Patientenarchiv gekauft wurden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit zwei Urteilen vom 21. Februar 2017 VIII R 7/14 und VIII R 56/14 entschieden.
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