Steuerrecht
Freiwillige Notdienste nach Absprache: Ärztin ist freiberuflich tätig
Eine Notärztin, die sich ihre Notdienste aussuchen kann, ist nicht abhängig beschäftigt und somit von der Sozialversicherungspflicht befreit. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt.
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