Zentrales Vorsorgeregister: Welche Daten hier liegen und wie Ärzte an sie herankommen
Judith MeisterDamit Ärzte auch das Selbstbestimmungsrecht eines nicht ansprechbaren Patienten beachten können, müssen sie wissen, welche Behandlungen dieser ablehnt oder nicht. Um das zu erfahren, steht ihnen nun das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zur Verfügung.