Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Experten

Beiträge von Marzena Sicking

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Rechnungswesen
Schriftzug Steuerrecht

Gutachten, IGeL und Co.: Umsatzsteuergefahr für Ärzte

Dem Grunde nach unterliegen die freiberuflichen Leistungen der Ärzte nicht der Umsatzsteuerpflicht. Sie sind nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings gilt diese Regelung nicht flächendeckend für alle Leistungen, die von Ärzten erbracht werden. Wer also Wunschleistungen (IGeL) erbringt oder eine gutachterliche Tätigkeit ausübt, tappt schnell in die Umsatzsteuerfalle.
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Medas – Privatabrechnung
Mann mit einem eingegipsten Arm
PKV-Sozialtarife im Überblick

Standardtarif – Basistarif – Notlagentarif

Standardtarif, Basistarif und Notlagentarif – drei Tarifvarianten der privaten Krankenversicherung, die oft verwechselt werden, aber völlig unterschiedliche Regelungen haben. Für Arztpraxen ist es entscheidend, die Besonderheiten zu kennen: Von der korrekten Abrechnung über die Vergütungssätze bis hin zur Frage der Behandlungspflicht. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Unterschiede und zeigt, worauf Sie bei der Behandlung und Abrechnung achten müssen.
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In Kooperation mit Medas
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Steuern

Die besten Strategien im Umgang mit dem Finanzamt

Ob Fristverlängerung, Antrag auf Ratenzahlung, schnelle Bearbeitung des Steuerbescheids oder Betriebsprüfung: Es gibt leider sehr viele Situationen, in denen man als Praxisinhaber auf die Gunst des zuständigen Finanzbeamten angewiesen ist. Deshalb ist es keine gute Idee, sich mit dem Finanzamt anzulegen – man muss sich aber auch nicht alles gefallen lassen. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie ein möglichst positives Verhältnis zum Fiskus aufbauen.
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