Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Infografik der Woche

Die Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben 2019 pro Versichertem vertragsärztliche Versorgungsleistungen im Wert von durchschnittlich 30 Euro nicht gegenfinanziert. Hintergrund ist die budgetierte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), die einen sogenannten Behandlungsbedarf als notwendig festlegt, der deutlich unter der tatsächlichen Inanspruchnahme der Versicherten liegt.

Im Durchschnitt Leistungen im Wert von 55,38 Euro nicht übernommen

Da ältere und kränkere Versicherte regelmäßig mehr vertragsärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, wirkt sich die Budgetierung in der Versorgung dieser Patientinnen und Patienten besonders negativ aus. Bei den 70- bis 79-Jährigen sind im Durchschnitt Leistungen im Wert von 55,38 Euro nicht von der GKV übernommen worden. Mit dem im Mai 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollte der Anteil nicht vergüteter ärztlicher Leistungen reduziert werden. Die Auswirkungen können allerdings noch nicht abschließend bewertet werden.

Vertragsärztliche Leistungen vollständig finanzieren

„Der demografische Wandel, der Fachkräftemangel sowie das Erschließen des ambulanten Versorgungspotenzials, um unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden, sind die zentralen Herausforderungen in der ambulanten Patientenversorgung in den nächsten Jahren. Dafür müssen die Krankenkassen die vertragsärztlichen Leistungen vollständig finanzieren. Das trifft nicht nur, aber vor allem auf die Versorgung älterer und kränkerer Patientinnen und Patienten zu. Vorschläge einzelner Krankenkassenverbände, wieder mehr Leistungen zu budgetieren, sind rückwärtsgewandt und nicht geeignet, die zentralen Herausforderungen der nächsten Jahre zu schultern. Nach der Bundestagswahl muss die neue Bundesregierung stattdessen gezielt Anreize setzen, um die erbrachten ärztlichen Leistungen vollständig zu finanzieren. Nur so kann dem steigenden Versorgungsbedarf der Versicherten wirksam begegnet werden“, so der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried.