Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Vermischtes

Das Bundeskabinett hat im Kampf gegen die Erkrankung deshalb das Gesetz für eine Impfpflicht gegen Masern auf den Weg gebracht. Die Ständige Impfkomission (STIKO) am Robert-Koch-Institut empfiehlt die Maserinimpfung bereits als Standard, die neue Impfpflicht gilt ab März 2020.

Wer muss die Impfung nachweisen?

Eltern müssen vor der Aufnahme ihrer Kinder in eine Kita oder Schule nu nachweisen, dass diese geimpft sind. Die Impfpflicht gegen Masern gilt auch für Tagesmütter und für das Personal in Kitas, Schulen, im Gesundheitswesen und in Gemeinschaftseinrichtungen, wie Flüchtlingsunterkünften. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro.

Arbeitgeber sind verpflichtet zu überprüfen, ob Arbeitnehmer die entsprechende Schutzimpfung tatsächlich erhalten haben. Weigern Mitarbeiter sich, sich impfen zu lassen, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen, bis hin zur Kündigung, haben.

Was passiert, wenn man sich nicht gegen Masern impfen lässt?

Ungeimpfte Kinder dürfen in Kitas nicht mehr aufgenommen werden, das Risiko der Ansteckung für andere ist zu groß. Kinder und Personal, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes im kommenden März schon in einer Kita, Schule oder Gemeinschaftseinrichtung sind, müssen die Impfung bis spätestens 31. Juli 2021 nachweisen. Erbracht werden kann der Nachweis durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder durch ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass man die Masern schon hatte.

Jens Spahn zur Impfpflicht

«Wir wollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung bewahren», sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Deshalb führe man den verpflichtenden Impfschutz ein. Hintergrund ist ein weltweiter Anstieg der Masernerkrankungen. In Deutschland wurden im vergangenen Jahr 543 Fälle gemeldet. In den ersten Monaten dieses Jahres schon mehr als 400 Fälle.

Nach der erfolgreichen Debatte im Kabinett muss jetzt noch der Bundestag zustimmen. Im Bundesrat ist laut Gesundheitsministerium keine Zustimmung nötig.

Der Nachweis durch Antikörper

Grundsätzlich gilt die Impfpflicht für alle, es gibt jedoch auch hier Ausnahmen. Menschen, bei denen die Immunität durch ein Attest vom Arzt belegt wird, die also schon einmal Masern hatten und deshalb genug Antikörper haben, brauchen die Impfung nicht mehr.

Ausgenommen von der Pflicht zur Masernimpfung sind Menschen, die einen ärztlichen Nachweis vorlegen können, dass bei ihnen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam ist. Ebenso befreit sind Menschen, die vor 1970 geboren sind, weil sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern schon durchlitten haben.

Wo kann ich mich gegen Maserin impfen lassen?

Die Maserinimpfung soll es künftig grundsätzlich bei jedem Arzt geben – außer beim Zahnarzt. Kinder erhalten sie in der Regel schon mit der kombinierten MMR-Impfung. Diese schützt sie nicht nur gegen Masern, sondern auch gegen Mumps und Röteln.

Wer kontrolliert, ob man gegen Masern geimpft ist?

Zuständig für Überwachung und Bußgelder sind die örtlichen Gesundheitsämter. Kitas, Schulen und andere Einrichtungen müssen Impfsäumige an sie melden.

Warum Impfpflicht gegen Masern?

Laut Bundesgesundheitsministerium geht es bei der Pflicht zur Maserinimpfung nicht nur um den Schutz Einzelner vor Masern, sondern auch um den sogenannten Gemeinschaftsschutz –- also eine Verhinderung der Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung. Bei mindestens 95 Prozent der Bevölkerung sei dafür Immunität gegen die Erkrankung erforderlich. Deutschland habe das durch die bislang freiwillige Impfung leider noch nicht erreicht.

Impflücken nicht nur bei Kindern

Die Impfung mit dem MMR-Impfstoff gehört zu den Standardimpfempfehlungen für Kinder. Offenbar folgen aber nicht alle Eltern den Empfehlungen der STIKO. Das für Infektionskrankheiten zuständige Robert Koch-Institut (RKI) weist z.B. darauf hin, dass 2017 nur rund 93 Prozent der Schulanfänger in Deutschland ausreichend gegen Masern geschützt waren – also die empfohlenen zwei Impfungen bekommen hatten. Impflücken gibt es aber nicht nur bei Kindern. Fast die Hälfte der Erkrankten sind laut RKI junge Erwachsene.

Masern gelten als sogenannte Kinderkrankheit – sind dabei aber alles andere als harmlos.

Die wichtigsten Infos rund um Verlauf und Impfung im Überblick:

Wie ansteckend sind Masern?

Masern sind nach Angaben der Stiftung Kindergesundheit eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten. Wer die Masern hat, steckt andere Menschen ohne Impfschutz oder Immunität höchstwahrscheinlich an, auch aus einigen Metern Entfernung. Ungeschützte Erwachsene bekommen die Masern ebenso wie Kinder – der Begriff «Kinderkrankheit» ist da irreführend.

Masern: typischer Verlauf der Erkrankung

Los geht es ohne den typischen Hautausschlag, sondern eher mit Schnupfen und Reizhusten, Unwohlsein, verquollenen Augen und Halsschmerzen sowie erhöhter Temperatur. Zwei bis drei Tage später zeigen sich dann grauweiße Flecken auf der Mundschleimhaut. Wenige Tage später kommt der Hautausschlag – erst mit kleinen und hellroten Punkten, die dann zu größeren Flecken zusammenlaufen. Oft ist auch hohes Fieber möglich.

Mögliche Komplikationen bei Masern

Bei Kindern gehen Masern häufig mit Lungen- und Mittelohrentzündungen einher. Besonders gefährliche Komplikationen sind die Masernenzephalitis, die zu bleibenden Hirnschäden oder sogar zum Tod führen kann, und die extrem seltene subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Die SSPE tritt oft erst Jahre nach den Masern ein und führt immer zum Tod. Ein Heilmittel gibt es nicht.