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Politik

„Mitten in dieser Zeit, in der wir eine Pandemie bekämpfen, kündigt der GKV-Spitzenverband die Rahmenvorgaben Wirtschaftlichkeitsprüfung. In der Fußballersprache nennt man das eine Blutgrätsche“, kommentierte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die aktuelle Lage. Kurz vor der Vertreterversammlung hatte die KBV die Kündigung der GKV erreicht. „Instinktlos und unverschämt“ sei das Verhalten der Krankenkassen, so Hofmeister.

Die Vereinbarung, Regressprüfungen nach zwei Jahren zu beenden, ist eigentlich gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Kündigung der Rahmenverträge ist es nun aber theoretisch möglich, Ärzte “quasi lebenslang” wegen Regressen belangen zu können , wie Norbert Metke, KV-Chef aus Baden-Württemberg, es formulierte.

Erleichterungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfung versprochen

Hofmeister kritisierte das Vorgehen scharf: „Vor gut einem Jahr hatten wir uns mit den Kassen darauf verständigt, das Regressrisiko für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen deutlich zu verringern und ihnen Erleichterungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu verschaffen. Diese so wichtige Unterstützung für die Hausärzte und Fachärzte hat der GKV-Spitzenverband nun Knall auf Fall einseitig aufgekündigt, nachdem regional schon einige Krankenkassenverbände die diesbezüglichen Verhandlungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen blockiert hatten“.

„Anstatt zu helfen, fällt er uns in den Rücken. Dieses Verhalten deckt sich leider mit dem jüngsten Auftreten des GKV-Spitzenverbands im Bewertungsausschuss“, ergänzte Dr. Andreas Gassen, KBV-Vorstandsvorsitzender.

Die Vertreterversammlung fordert die Krankenkassen nun auf, “ohne Wenn und Aber zu den Vereinbarungen zu stehen, für die der Gesetzgeber klare Vorgaben gegeben hat”. Auch werden die Krankenkassen aufgefordert, die Blockadehaltung zu den Vereinbarungen auf Länderebene umgehend aufzugeben.

Zum Hintergrund: Die Aktualisierung der Rahmenvorgaben war insbesondere aufgrund des 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) notwendig geworden. Denn das Gesetz sieht unter anderem vor, dass bei Regressen für verordnete Leistungen nicht mehr die gesamten Kosten der als unwirtschaftlich erachteten Leistung erstattet werden müssen, sondern nur noch der Differenzbetrag zwischen unwirtschaftlicher und wirtschaftlicher Leistung.

Die Beschlüsse der KBV-Vertreterversammlung können interessierte Ärzte hier nachlesen.