Sauber Kodieren vermeidet Ärger
Dr. Ulrich KarbachBei der kassenärztlichen Abrechnung muss immer die Behandlungsdiagnose mit dem entsprechenden ICD-10GM-Kode angegeben werden. Ob die Kodierhilfe, die jetzt in die Praxisverwaltungssysteme integriert wird, die Arbeit wesentlich erleichtert, wird die Zukunft zeigen.