Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Corona-News

Die Corona-Hilfen für Vertragsärzte sind Ende des letzten Jahres ausgelaufen. Eine Verlängerung ist noch immer nicht vom Gesetzgeber entschieden worden. Das stößt den ärztlichen Verbänden sauer auf. In Anbetracht der Tatsache, dass sechs von sieben Covid-19 Patienten ambulant behandelt werden und damit die Hauptlast durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte getragen wird, ein unzumutbarer Zustand. So argumentiert der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V (SpiFa). Die Verlängerung des Rettungsschirms für den ambulanten Bereich wäre auch “ein wichtiges und notwendiges Signal an all diejenigen, die jeden Tag dafür sorgen, dass Patienten so lange wie möglich nicht ins Krankenhaus kommen und so den stationären Bereich leistungsfähig halten”, heißt es im Statement des Verbandes.

Auch wenn es Bereiche gibt, in denen bisher keine Stützungsmaßnahmen notwendig waren, bliebe es jedoch dabei, dass gerade die deutlich durch den Rückgang der Patientenzahlen betroffenen Arztpraxen stabilisiert werden müssen.

Schutzschirm entfaltet erhebliche Stützungsfunktion

„Die bereits bekannten Abrechnungskennzahlen aus den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen für das Jahr 2020 belegen, dass der bisher nur bis Ende 2020 angelegte Schutzschirm in Teilbereichen ganz erhebliche Stützungsfunktion entfaltet und so die Funktionsfähigkeit des ambulanten Bereiches gesichert hat“, so Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa in Berlin. Warum dies nun vor dem Hintergrund der sich weiter abzeichnenden angespannten Lage zum 31.12.2020 ausgelaufen sein soll, erscheine fast willkürlich.

Die Existenznot ist groß

Das sieht auch der der Hausärzteverband Nordrhein so. Aufgrund von hoher Arbeitsbelastung, hoher Infektionsgefahr, geringer organisatorischer Planungssicherheit und großer wirtschaftlicher Unsicherheit würden Ärzte derzeit massiv unter Druck stehen. Coronabedingte Ausfälle von Ärzten und Personal und Quarantäne-Schließungen von Praxen würden zudem zu Behandlungsausfällen führen. „Daraus folgen medizinische Nachteile für die Patienten. Gleichzeitig bedeuten die sinkenden Fallzahlen finanzielle Einbußen für die Ärzte“, so Dr. Jens Wasserberg, 2. Vorsitzender des Hausärzteverbandes Nordrhein e.V. “Seit Monaten tragen die Hausärzte und Fachärzte außerdem aktiv zur Eindämmung der Pandemie bei und beschränken die Patientenbesuche in der Praxis auf ein unbedingtes Muss. Einkommensverluste sind dadurch unvermeidbar.“

Die Existenznöte vieler Ärzte seien groß, die Perspektiven für das Jahr 2021 sind unsicher. Die Versorgungssicherheit in der Fläche kann nur erhalten werden, wenn es jetzt für die Praxen finanzielle Planungssicherheit gibt, erklärt der Hausärzteverband Nordrhein e.V. „Der ambulante Rettungsschirm muss bis zum Sommer 2021 zwingend verlängert werden“, fordert Dr. Wasserberg.

Arztpraxen müssen weiter stabilisiert werden

Der SpiFa fordert darüber hinaus auch, dass der Gesetzgeber die gesetzlichen Bereinigungsvorschriften rechtzeitig anpasst. Durch die verringerte Patientenzahl im Jahr 2020 und dem damit einhergehenden Rückgang der statistisch erfassten Krankheitslast der Patienten, müssten die Vertragsärzte in den Folgejahren bei der notwendigen Fortentwicklung der Morbiditätsorientierten Gesamtvergütung effektive Honorarumsatzrückgänge hinnehmen. Diese würden nur durch statistische Effekte entstehen, und seien alleine auf die pandemische Situation zurückzuführen. Mit einer tatsächlich veränderte Morbidität habe dies nichts zu tun, so Lindemann weiter.

Genau wie Krankenhäuser müsse auch für den ambulanten Leistungsbereich ein Schutzschirm geschaffen werden, um die Versorgung der Patienten nicht zu gefährden, so die Forderung der Verbände.