Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxis

Der Herbst ist traditionell die Impfzeit des Jahres. Viele Patientinnen und Patienten kommen in die Hausarztpraxis, um sich gegen Influenza, RSV oder Pneumokokken impfen zu lassen. Das ist eine gute Gelegenheit, den Impfstatus zu erfassen und Impflücken zu schließen. Dabei treten immer wieder auch spezielle Praxisfragen auf, die für Unsicherheit sorgen. Wie gut ist Ihr praktisches Wissen rund um das Thema Impfen? ARZT & WIRTSCHAFT hat für Sie die wichtigsten Fragen aufbereitet.

Darf ich außerhalb meines Fachgebiets impfen?

Alle Vertragsärztinnen und -ärzte dürfen Impfungen durchführen, und zwar unabhängig von ihrem jeweiligen Fachgebiet. Das liegt daran, dass Impfungen im allgemeinen Teil der aktuellen Weiterbildungsordnung als Bestandteil jeder Weiterbildung aufgeführt sind. Jeder approbierte Arzt darf daher alle Impfungen durchführen, zum Beispiel dürfen Gynäkologinnen und Gynäkologen Männer impfen oder Urologen Kinder und Jugendliche, wenngleich das in der Praxis selten vorkommt.

Darf ich Impfungen für Kinder und Jugendliche auch nach deren 18. Geburtstag nachholen oder vervollständigen?

Eine Impfung kann zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung nach dem 18. Geburtstag eines Patienten abgeschlossen werden, wenn sie vorher begonnen wurde und die vorgesehenen Impfabstände eingehalten werden. Altersgerechte Impfungen haben immer Vorrang vor Nachholimpfungen. Spätestens bis zum 18. Geburtstag eines Jugendlichen sollten versäumte Impfungen nachgeholt werden (von Ausnahmen abgesehen). Eine unterbrochene Grundimmunisierung oder nicht zeitgerechte Auffrischung muss nicht neu begonnen werden. Die Impfserie können Sie durch die fehlenden Impfdosen komplettieren.

Was ist der Unterschied zwischen einer Nachhol­impfung und der Vervollständigung einer Impfung?

Eine Nachholimpfung ist eine Impfung, die nach dem empfohlenen Zeitplan oder dem vorgesehenen Alter nicht rechtzeitig durchgeführt wurde. Die Vervollständigung einer Impfung bezeichnet das Abschließen einer Impfserie, indem alle erforderlichen Teilimpfungen gegeben werden.

Bis wann genau darf ich impfen, wenn es heißt, „Die Nachholimpfung ist bis zum Alter von vier Jahren möglich“?

Das bedeutet, dass Sie die Impfungen bis einen Tag vor dem fünften Geburtstag des Kindes nachholen können.

Was bedeutet die Formulierung „Standardimpfungen können grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nachgeholt werden“? Wie alt darf der Jugendliche sein?

Die Formulierung bedeutet, dass die regulär von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen in der Regel bis einen Tag vor dem 18. Geburtstag nachgeholt werden darf. Das 18. Lebensjahr wird vollendet, wenn der Jugendliche 18 Jahre alt wird.

Wo kann ich etwas nachlesen, wenn ich Fragen zu Schutzimpfungen habe, zum Beispiel zur Aufklärung, Dokumentation oder zur Indikation?

Viele wichtige Informationen sind in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 SGB V (Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL) und in Anlage 1, 2 und 3 zu dieser Richtlinie enthalten. In der Richtlinie selbst finden Sie beispielsweise Informationen zu der Frage, wie Sie den Patienten aufklären müssen. Anlage 1 enthält Krankheiten, für die ein Impfstoff zur Verfügung steht, die jeweilige Indikation sowie Hinweise zur Umsetzung der Impfung. Anlage 2 liefert den Dokumentationsschlüssel. In Anlage 3 finden Sie Impfstoffalternativen bei Lieferengpässen.

Ich werde meine Praxis in absehbarer Zeit an einen Nachfolger übergeben. Was passiert dabei mit den übrig gebliebenen Impfstoffen?

Bei einer Praxisübergabe dürfen Sie vorhandene Impfstoffe im Rahmen der rechtlichen Vorgaben an den Praxisnachfolger weitergeben. Kühlkette und Dokumentation sollten dabei lückenlos gewährleistet sein.

Was mache ich mit zu viel bestellten, verfallenen Impfstoffen?

Sie sollten die Impfstoffe vernichten oder zur Vernichtung an die Apotheke zurückgeben. Wenn die Impfstoffe unbrauchbar geworden sind, weil Ihr Kühlschrank ausgefallen ist oder die Kühlkette anderweitig unterbrochen war, müssen Sie die unbrauchbar gewordenen Impfstoffe auf eigene Kosten ersetzen. Eine Ersatzbeschaffung auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht zulässig. Daher empfiehlt es sich, eine entsprechende Versicherung abzuschließen, die einen solchen Schaden ersetzt, etwa eine Praxisinhaltsversicherung mit einer entsprechenden Kühlgutklausel.

Darf ich in einem Arzneimittelkühlschrank, in dem ich Impfstoffe lagere, auch Lebensmittel aufbewahren?

Nein, das ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.

Welche konkreten Anforderungen gelten für Medikamentenkühlschränke?

Die Anforderungen an Medikamentenkühlschränke in der Arztpraxis sind in der DIN 13277 geregelt. Ein spezielles Kühlgerät ist danach nicht vorgeschrieben. Unter anderem gilt, dass der Kühlschrank bei Umgebungstemperaturen von +10 Grad bis +35 Grad Celsius eine Betriebstemperatur zwischen +2 und +8 Grad Celsius gewährleisten sowie ein Sicherheitsthermostat zum Ausschluss von Minustemperaturen unter +2 Grad Celsius enthalten muss. Vorgeschrieben ist außerdem eine Vorrichtung zur Aufzeichnung der Innentemperatur. Als Lagerempfehlung gilt: Lagern Sie Impfstoffe nicht an der Rückwand des Kühlschranks, hier besteht die Gefahr, dass sie festfrieren. Umgekehrt ist es in Kühlschrank-Türfächern meist zu warm, auch hier sollten Sie keine Impfstoffe lagern. Daher verfügen spezielle medizinische Kühlschränke auch über keinerlei Fächer an der Innenseite der Tür. Impfstoffe müssen zudem entsprechend der Vorgaben in der jeweiligen Fachinformation im Kühlschrank aufbewahrt werden. Bringen Sie in der Mitte des Kühlschranks ein Minimum-Maximum-Thermometer (mechanisch oder elektronisch) an und kontrollieren Sie die Temperatur werktäglich.

Darf ich Einzeldosen eines Impfstoffs im Rahmen meines Sprechstundenbedarfs verordnen?

Ja. Der verordnete Sprechstundenbedarf muss aber immer den Bedürfnissen der Praxis entsprechen und zur Zahl der Behandlungsfälle in angemessenem Verhältnis stehen.

Welche Impfstoffe muss ich über den Sprechstundenbedarf verordnen? Wie lange ist die Verordnung gültig?

Folgende Impfstoffe sind als Einzelimpfstoff über den Sprechstundenbedarf zu verordnen:

Diphtherie, Frühsommer-Meningoenzephalitis, Hepatitis B (nur Kinderimpfstoff, gilt nicht für Erwachsenenimpfstoff), Herpes zoster (Totimpfstoff), Human-Papillomviren, Influenza, s. c., i. m., Masern (derzeit aber kein Einzelimpfstoff verfügbar), Meningokokken AWCY, B, Pneumokokken, Poliomyelitis, Respiratorisches Synzytial-Virus, Röteln (derzeit aber kein Einzelimpfstoff verfügbar), Rotavirus, Tetanus, Varizellen.

Folgende Impfstoffe sind als Mehrfachimpfstoff über den Sprechstundenbedarf zu verordnen:

  • Diphtherie/Pertussis/Tetanus/Poliomyelitis/Haemophilus influenzae Typ b/Hepatitis B

  • Diphtherie/Pertussis/Tetanus/Poliomyelitis/Haemophilus influenzae Typ b

  • Diphtherie/Pertussis/Tetanus/Poliomyelitis

  • Diphtherie/Pertussis/Tetanus

  • Diphtherie/Tetanus/Poliomyelitis

  • Diphtherie/Tetanus

  • Masern/Mumps/Röteln

  • Masern/Mumps/Röteln/Varizellen

Die Verordnung ist 28 Kalendertage gültig (inklusive dem Tag der Ausstellung).

Welche Impfstoffe muss ich auf den Namen des Patienten verordnen und wie lange ist die Verordnung gültig?

Folgende Impfstoffe müssen als Einzeldosis auf den Namen Ihres Patienten verordnet werden:

Cholera, Chikungunya, Dengue, Gelbfieber (nur in zugelassenen Gelbfieber-Impfstellen), Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis A, Hepatitis B (nur Erwachsenenimpfstoff, gilt nicht für Kinderimpfstoff), Influenza nasal (nur in medizinisch begründeten Einzelfällen), Japanische Enzephalitis, Mpox/Affenpocken, Tollwut, Typhus.

Hepatitis A und B muss als Mehrfachimpfstoff auf den Namen Ihres Patienten verordnet werden. Die Verordnung ist 28 Kalendertage gültig (inklusive dem Tag der Ausstellung).

Muss ich persönlich impfen oder darf ich diese Aufgabe an meine Mitarbeitenden übertragen?

Subkutane und intramuskuläre Injektionen dürfen Sie an entsprechend qualifizierte nichtärztliche Mitarbeitende delegieren, wenn Sie sich über deren vorhandene Kenntnisse und Fertigkeiten vergewissert haben oder diese besonders eingewiesen sind. Mitarbeitende dürfen unter diesen Voraussetzungen unter anderem auch den Impfstatus ermitteln und dem Patienten Impflücken mitteilen.

Darf meine MFA den Impfpass unterschreiben?

Nein. Der impfende Arzt muss die Impfung im Impfpass persönlich mit seiner Unterschrift bestätigen. Eine Delegation an das medizinische Personal der Arztpraxis ist nicht erlaubt. Das gilt auch für Impfungen, die nachgetragen werden.

Stichwörter