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Berufsständische Versorgungswerke galten bislang als sicherer Garant für eine ordentliche Rente. Einige Versorgungswerke haben nun jedoch mit enormen Verlusten zum Teil in Millionenhöhe von sich reden gemacht. Die Bayerische Versorgungskammer (BVK) etwa, die unter anderem die Gelder der größten Ärzteversorgung in Deutschland verwaltet, könnte nach derzeitigen Erkenntnissen rund 850 Millionen Euro mit risikoreichen Immobiliengeschäften in den USA in den Sand gesetzt haben. Geld floss unter anderem in Projekte eines zuvor verurteilten Steuerbetrügers, in Luxusimmobilien in New York, Los Angeles und Miami sowie die Trans­america Pyramid in San Francisco. Zwei Manager mussten ihre Posten räumen, Prüfer legten ihre Mandate nieder.

Die BVK ist mit 117 Milliarden Euro Kapital die größte öffentlich-rechtliche Pensionskasse in Deutschland. Insgesamt haben ihr rund 2,7 Millionen Versicherte und Leistungsempfänger ihr Geld anvertraut, welches sie breit gestreut auf der ganzen Welt anlegt. Sie ist selbst kein Versorgungswerk, sondern eine staatliche Oberbehörde im Geschäftsbereich des bayerischen Innenministeriums, die die Geschäfte von insgesamt zwölf öffentlich-rechtlichen Versorgungseinrichtungen, darunter diverse Versorgungswerke wie die Bayerische Ärzteversorgung oder die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung, führt.

Es wurden schon Renten gekürzt

Doch es betrifft nicht nur Versorgungseinrichtungen in Bayern. Anfang des Jahres wurde bekannt, dass das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) nach ersten Schätzungen eine Milliarde Euro durch risikoreiche Investitionen verloren hat. Das ist etwa die Hälfte des Geldes, mit dem die Alters- und Hinterbliebenenversorgung der etwa 10.000 Zahnärzte in Berlin, Brandenburg und Bremen gesichert werden sollte. Die VZB soll ihr Geld in riskante Anlagen gesteckt haben, darunter ein Luxusressort auf Ibiza, amerikanische Start-ups und eine Garnelenzucht in Norddeutschland.

Dem Direktor des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin wurde inzwischen ordentlich gekündigt. In dem Urteil führte das Arbeitsgericht Berlin aus, dass er seine Stellung als Direktor und in Leitungsgremien zahlreicher Beteiligungsunternehmen missbraucht habe. Er habe sich durch die Doppelstellung bewusst in einen Interessenkonflikt begeben, worauf er das VZB nicht hingewiesen habe, obwohl er dazu verpflichtet gewesen sei (30.01.2026, Az. 21 Ca 13264/25). Auch das Versorgungswerk der Hessischen Ärzte und die Versorgungseinrichtungen der Zahnärzte und Apotheker in Schleswig-Holstein sind in den vergangenen Jahren mit größeren Verlusten in die Schlagzeilen geraten.

In Deutschland gibt es 91 Versorgungswerke. Die Aufsicht über diese liegt bei den 16 Bundesländern, ist jedoch völlig unterschiedlich ausgestaltet. Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist für Ärztinnen und Ärzte eine Pflichtversicherung. Die jüngsten Skandale werfen ein Schlaglicht auf die Versorgungswerke in Deutschland, die die Altersversorgung von etwa einer Million beitragszahlender Mitglieder und rund 340.000 Altersruhegeldempfänger verwaltet – nicht nur von Ärztinnen und Ärzten, sondern auch von Rechtsanwälten, Apothekern und Architekten sowie anderen Berufsgruppen. Sie deuten auf gravierende Schwachstellen im System hin. Das wirft zahlreiche Fragen auf: Wie sicher sind die Renten? Könnte auch ich persönlich von einer Kürzung meiner Rente betroffen sein? Wie kann es sein, dass der Gesetzgeber über eine Million Menschen verpflichtet, in berufsständische Versorgungswerke einzuzahlen, aber keine ausreichenden Kontrollmechanismen schafft, um die rund 300 Milliarden Euro – so viel Geld verwalten die Versorgungswerke deutschlandweit nämlich – sicher anzulegen?

Ärztliche Versorgungswerke in Deutschland

Versorgungswerke gibt es seit mehr als 100 Jahren. Das älteste und inzwischen größte Versorgungswerk ist die 1923 gegründete Bayerische Ärzteversorgung.

Sie wurde damals auf Wunsch der bayerischen Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte gegründet, um diese abzusichern. Die berufsständischen Versorgungswerke sind das Gegenstück zur gesetzlichen Rentenversicherung. Konrad Adenauer schloss die freien Berufe wie etwa Ärzte, Apotheker oder Architekten in seiner Rentenreform 1957 von der Aufnahme in die gesetzliche Rentenversicherung aus, da diese bereits anderweitig abgesichert waren.

Die freien Berufe schlossen sich dann in berufsständischen Versorgungswerken zusammen, um ihre Rentenversorgung zu organisieren. Die Versorgungswerke sind auf Landesebene geregelt und bieten eine Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. Die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk ist für freie Berufe wie Ärzte eine Pflichtmitgliedschaft. Ein Austritt aus dem Versorgungswerk und ein Wechseln in die gesetzliche Rentenversicherung ist nicht möglich.

Versicherte zahlen monatliche Beiträge ein, die das Versorgungswerk anlegt und später als Rente auszahlt. Das System ist damit kapitalfinanziert, anders als das umlagefinanzierte System der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine garantierte Rentenhöhe gibt es nicht. Die Höhe der ausgezahlten Renten errechnet sich zum einen aus den persönlichen Beiträgen, die jedes Mitglied individuell geleistet hat, und zum anderen aus dem wirtschaftlichen Erfolg des jeweiligen Versorgungswerkes.

Die Regelungen der Versorgungswerke können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Jedes Versorgungswerk ist autonom und gestaltet seine Satzungen und Leistungen individuell.

Interessengemeinschaft vertritt die Rechte der betroffenen Ärzte

Wir fragen nach bei zwei Experten: Peter Mattil aus der Kanzlei Mattil in München ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ebenso wie sein Kollege Dr. Stephan Greger aus der Münchner Kanzlei Dr. Greger & Collegen. Gemeinsam haben sie die Interessengemeinschaft Versorgungswerke gegründet, die die Interessen der Versicherten der Bayerischen Versorgungskammer bündelt und vertritt. Greger sagt: „Ich halte es für zweifelhaft, ob die Rente für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland sicher ist, wenn man sich zum Beispiel ansieht, was bei der Berliner Zahnärzteversorgung passiert ist, wo fast 50 Prozent des Stammkapitals verzockt wurde.“ Man müsse auch prüfen, ob die Rente dem entspreche, was Ärztinnen und Ärzte über Jahrzehnte eingezahlt hätten. „Ich halte die Renditen, auch durch die Verluste, die entstanden sind, für sehr niedrig.“

Die Rendite der Versorgungswerke fällt eher schmal aus

Die BVK betont, dass die Fehlinvestments keine direkten Auswirkungen auf die Rentenzahlungen an ihre Mitglieder hätten. Trotz der US-Investments und der Verluste habe man 2024 eine Nettoverzinsung von 3,4 Prozent erreicht. „Diese Rendite“, sagt Rechtsanwalt Greger, „erzielt jede kleine Volksbank oder Sparkasse.“ Er hält es für nicht unwahrscheinlich, dass die Rentenhöhe für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland niedriger ausfallen könnte als prognostiziert. Bei den Berliner Zahnärzten wurden aufgrund der Verluste des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin bereits laufende Renten gekürzt.

Sind die Versorgungswerke nicht gesetzlich zur vorsichtigen Geldanlage verpflichtet? „Doch, sind sie“, betonen beide Juristen. Doch die Versorgungswerke würden zu wenig kontrolliert. „Die BVK hat beispielsweise rund 1,6 Milliarden Euro in Immobilien in den USA investiert, allerdings über eine extra gegründete Fondstruktur in Luxemburg, und sich dabei auf einen vorbestraften Steuerbetrüger eingelassen“, erklärt Greger. „Die Strukturen in den Versorgungswerken gehören bundesweit auf den Prüfstand“, fordert er. „Warum können einzelne Personen so weitreichende Entscheidungen treffen, ohne dass interne Compliance-Richtlinien greifen? Das ist eine große Schwachstelle.“

Versorgungswerke werden zu wenig kontrolliert

Versorgungswerke werden anders als beispielsweise Lebensversicherungen nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz Bafin, kontrolliert, obwohl sie sich teilweise wie Investmentfonds verhalten. Die Aufsicht liegt vielmehr bei den Bundesländern. Mal ist das wie in Bayern das Innenministerium, mal das Ministerium für Soziales und Integration wie in Hessen oder das Finanzministerium wie in Nordrhein-Westfalen. Bundeseinheitliche Regelungen für die Aufsicht fehlen. Rechtsanwalt Mattil kritisiert das: „Wir haben das Bayerische Innenministerium angeschrieben. Doch dieses verteidigt als Aufsichtsbehörde die BVK sogar noch.“ Greger ergänzt: „Die Aufsicht existiert auf dem Papier, ist in der Praxis aber äußerst unzureichend.“

Was können Ärztinnen und Ärzte unternehmen, die Unregelmäßigkeiten bei ihrem Versorgungswerk feststellen? Die beiden Juristen raten in einem ersten Schritt, Geschäftsberichte zu prüfen und die Informations- und Auskunftsrechte wahrzunehmen. Diese sind in der Regel in der jeweiligen Satzung geregelt. Ärztinnen und Ärzte sollten Verluste ihres Versorgungswerks jedenfalls nicht einfach auf sich beruhen lassen. Es seien komplexe juristische Fragen betroffen, etwa die, ob sich direkte Schadensersatzansprüche des Einzelnen ergeben können.

Bei der BVK möchten die beiden Juristen eine Sonderprüfung erreichen. „Alle Investments der BVK müssen auf den Prüfstand“, fordert Mattil. Sie wollen außerdem politisch und juristisch Druck machen. Greger: „Es ist unser Ziel, für alle Mitglieder des Versorgungswerkes einen individuellen Schaden ausrechnen zu können und den dann auch geltend zu machen.“

Anwälte üben harsche Kritik an Gebaren der BVK

Was die beiden Anwälte am meisten ärgert, ist der Umgang der BVK mit dem Finanzskandal. „Wir haben die BVK angeschrieben. Deren Antwort war sinngemäß: ‚Na und? Es kommt doch auf eine Milliarde nicht an, das wirkt sich doch nicht aus‘“, sagt Mattil. „Wir haben auch gefragt, wo die 120 Milliarden Euro angelegt sind, die sie verwalten. Doch die BVK verweigert die Auskunft. Das Verhalten dieser Leute macht uns große Sorgen.“

Die Interessengemeinschaft Versorgungswerke steht den Mitgliedern aller Versorgungswerke offen, die von der BVK verwaltet werden, also auch Versicherten der Bayerischen Ärzteversorgung (www.igversorgungswerke.de). Derzeit prüfen die beiden Juristen zivilrechtliche Klagen auf Schadensersatz sowie verwaltungsrechtliche Klagen. Auch eine Haftung des Staates wäre möglich. „Wir werden das Verhalten der BVK nicht auf sich beruhen lassen!“, sagt Greger. „Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft in München“, weiß der Jurist. „Hier haben wir Akteneinsicht beantragt. Sobald wir nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens alle Informationen erhalten haben, werden wir juristische Schritte einleiten, sofern sich Anhaltspunkte dafür ergeben.“ Ihre Forderungen an die Politik: Die Versorgungswerke müssten der Aufsicht der Bafin unterstellt und die Strukturen der Versorgungswerke bundesweit dringend reformiert werden.

Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen – die Dachorganisation der Versorgungswerke – hat unterdessen ein neues Prädikat für gute Unternehmensführung entwickelt. Die Krux: Es ist freiwillig.

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