Abrechnung
GKV: Ohne Ärger durch die Plausibilitätsprüfung
In der Gesetzlichen Krankenversicherung erbringen Vertragsärztinnen und -ärzte die Leistung an Patientinnen, rechnen diese aber danach mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Diese muss die Abrechnungsprüfung vornehmen. Das soll verhindern, dass für inkorrekt abgerechnete Leistungen Honorar gezahlt wird.
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