Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Honorare

Ärzte, ob mit eigener Praxis oder angestellt, gelten als Deutschlands Top-Verdiener. Tatsächlich ist das Gehalt angestellter Ärzte im Vergleich zu anderen Berufszweigen überdurchschnittlich hoch. Ihr persönlicher Einsatz, und die Zahl ihrer Überstunden allerdings auch: Ärzte und Ärztinnen schieben im Krankenhaus viele Nacht- und Wochenenddienste, 50 Wochenarbeitsstunden sind oft Standard. Runtergebrochen sieht der durchschnittliche Stundenlohn dann also gar nicht mehr so rosig aus.

Was Reinertrag beim Arzteinkommen tatsächlich bedeutet

Viele Statistiken vermitteln zudem den Eindruck, dass auch niedergelassene Ärzte und Ärztinnen zu den Großverdienern zählen. Allerdings wird dabei oft der Reinertrag als Arzteinkommen angegeben, was schlicht und ergreifend falsch ist. Denn der Reinertrag stellt lediglich die Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben der Praxis dar. Dabei werden jedoch nicht alle Kosten berücksichtigt, die ein Praxisinhaber tragen muss. Daher ist der Reinertrag nicht mit dem Nettoverdienst des Arztes gleichzusetzen (mehr zum Einkommen niedergelassener Ärzte lesen Sie hier). Vielmehr handelt es sich beim Reinertrag der Arztpraxis um so etwas wie das Brutto-Einkommen des Praxisinhabers.

Die Honorar-Entwicklung der niedergelassenen Ärzte

Die tatsächlichen Kosten der Praxisinhaber: Ein niedergelassener Arzt mit eigener Praxis muss vom Reinertrag beispielsweise auch noch die Einkommenssteuer, alle Versicherungen für sich und seine Angehörigen zu 100 Prozent bezahlen (Renten-, Kranken – und Pflegeversicherung) sowie die Beiträge zu Versorgungseinrichtungen. Werden auf der Ausgabenseite sämtliche steuerlich relevanten Kosten in der Praxis und Ausgaben des Arztes für Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt, bleiben dem Arzt mit eigener Praxis netto im Durchschnitt gerade mal 23,5 bis 24,5 Prozent des Gesamthonorarumsatzes übrig.

So viel Gewinn machen niedergelassene Ärzte tatsächlich

Das sind oft nur etwa 5.000 € netto pro Monat (inklusive privatärztliche Einkünfte 5.442 € im Monat). Der Betrag liegt zwar deutlich über dem durchschnittlichen Haushaltseinkommen, dafür arbeitet ein niedergelassener Arzt allerdings auch etwa 60 Stunden pro Woche und hat normalerweise deutlich weniger Urlaub als ein Arbeitnehmer. Zudem müssen selbstständige Ärzte von ihren Nettoeinnahmen in der Regel auch noch den Kredit bedienen, den sie für ihre Praxis aufgenommen haben. Und selbstständige Ärzte tragen das volle wirtschaftliche und haftungsrechtliche Risiko für ihre Tätigkeit.

Reinertrag und Gewinn: Was wirklich in die eigene Tasche geht

Schade, dass diese Fakten vielen Medien keine Erwähnung wert sind. Fairerweise weist zumindest das Statistische Bundesamt in seinen Veröffentlichungen darauf hin. Zu den Ergebnissen der Kosten­struktur­erhebung von Arzt- und Zahnarzt­praxen sowie Praxen von psychologischen Psycho­therapeuten findet sich der Hinweis: „Dieser Ertrag ist nicht identisch mit dem Einkommen der Ärzte. Er stellt zwar das Ergebnis des Geschäfts­jahres der Praxis dar, berücksichtigt aber unter anderem nicht die Aufwendungen für die Praxis­übernahme und die Aufwendungen privater Natur für die Alters-, Invaliditäts-, Hinter­bliebenen- und Kranken­versicherung der Praxis­inhaber und deren Familien­angehörigen sowie die Beiträge zu Versorgungs­einrichtungen der Praxis­inhaber. Dieser im Rahmen der Kosten­struktur­erhebung bei Arztpraxen errechnete Reinertrag ist somit nicht mit einem Gehalt bzw. Brutto­jahresein­kommen eines niedergelassenen Facharztes gleichzusetzen.“