Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Finanzen

Besonders viel Arbeit gab es laut Analyse der KBV im hausärztlichen Versorgungsbereich. Im Bundesdurchschnitt nahm die Zahl der Hausärzte und -ärztinnen leicht zu (+0,3 %). Gleichzeitig stieg allerdings die Zahl der Behandlungsfälle bundesweit um satte 11,9 Prozent. Dies führte zu einem deutlichen Anstieg der Behandlungsfälle je Arzt um 11,6 Prozent. Der durchschnittliche Honorarumsatz je Hausarzt oder -ärztin stieg jedoch nur um 3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Das führte zu einem durchschnittlichen Honorarumsatz von insgesamt 245.367 Euro. Der Umsatz je Behandlungsfall sank dagegen um -7,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal: von 73,65 auf 68,10 Euro. Es gab zwar auch überdurchschnittliche Steigerungen des Honorarumsatzes je Arzt, nämlich in den Kassenärztlichen Vereinigungen Mecklenburg-Vorpommern (+8,4 %), Sachsen (+8,2 %) und Baden-Württemberg (+6,8 %). Rückgänge des Honorarumsatzes je Arzt waren jedoch bei der KV Berlin (-4,5 %), der KV Niedersachsen (-1,6 %) und der KV Hessen (-0,7 %) zu verzeichnen.

Fast überall Steigerungen bei den Fachärzten

Im fachärztlichen Bereich stieg der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt oder Ärztin um 1,0 Prozent auf 240.639 Euro. Der Umsatz je Behandlungsfall nahm um 1,6 Prozent zu und landete bei 78,70 Euro. Fast alle Fachgruppen verzeichneten ein leichtes Wachstum des Honorarumsatzes. Bemerkenswert waren die Zuwächse bei den HNO-Ärzten (+6,1 %), den Nervenärzten (+3,6 %), den Augenärzten (+3,4 %) und den Hautärzten (+3,3 %). Bei den psychologischen Psychotherapeuten wuchs der Honorarumsatz um 0,9 Prozent. Frauenärzte und -ärztinnen mussten dagegen einen Rückgang von 1,2 Prozent einstecken.

Auch bei der Gesamtvergütung nur ein leichtes Plus

Die Gesamtvergütung stieg um 0,7 Prozent. So standen für die ambulante Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten rund 43 Milliarden Euro zur Verfügung, davon 18 Milliarden Euro für extrabudgetäre Leistungen wie Impfungen und Früherkennungsuntersuchungen. Die gedeckelte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) betrug 25 Milliarden Euro. Darüber hinaus wurde die Gesamtvergütung durch Selektivverträge um 316 Millionen Euro bereinigt, was einem Anstieg der Bereinigungssumme um 4,0 Prozent (+12,3 Mio. Euro) entspricht.

Honorarumsatz ist nicht das Nettoeinkommen

Der Honorarumsatz wird häufig mit dem Einkommen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte verwechselt (mehr dazu lesen Sie hier). Der im Honorarbericht genannte Honorar-Umsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit ist die Zahlung an den Arzt für den Praxisbetrieb und die Versorgung der GKV-Patienten. Das Nettoeinkommen, also das Geld, das Ärzte für ihre Arbeit bekommen, beträgt durchschnittlich nur 25 Prozent des Honorarumsatzes. Aus den anderen 75 Prozent wird folgendes finanziert:

  • Praxiskosten für Personal, Miete, Energie, Versicherungen, medizinische Geräte. Diese Betriebsausgaben sind je nach Fachgruppe unterschiedlich. Über alle Gruppen betragen sie im Schnitt 49,2 Prozent des Honorarumsatzes.
  • Steuerzahlungen (15,8 %)
  • berufsständische Altersversorgung (7,1 %)
  • Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen (2,8 %)

Erst nach Abzug aller Kosten erhält man das Nettoeinkommen, das Praxisinhabern persönlich zur Verfügung steht.