Lohngestaltung: Mehr Netto fürs Team – ohne höhere Personalkosten
Judith MeisterGutes Personal muss gut verdienen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist das oft ein wichtiger Aspekt, fähige Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. Mit klug gestalteten Vergütungsstrukturen können Ärzte ihren MFA genau das bieten – ohne dass die Personalkosten aus dem Ruder laufen.
Jeder Euro, den Arbeitgeber in Deutschland an Gehalt zahlen, kostet sie tatsächlich 1,25 Euro. Mit einer Nebenkosten-Quote von 25 Prozent für Sozialabgaben und Umlagen liegt die Bundesrepublik zwar nicht an der Spitze der europäischen Länder, aber bereits im oberen Mittelfeld. Und das bedeutet auch: Gehaltserhöhungen kosten den Chef deutlich mehr, als bei den Bedachten ankommt. Von den Effekten durch Steuerabzüge ganz zu schweigen.
Wer seinem Team etwas Gutes tun will, gleichzeitig aber auf die Kosten achten muss, sollte daher über Alternativen zur klassischen Gehaltserhöhung nachdenken – zum Beispiel in Form steuerfreier Sachbezüge: Sie bescheren Arbeitnehmern oft spürbare finanzielle Vorteile, während die Belastung für den Arbeitgeber überschaubar bleibt.
Was genau versteht man unter steuerfreien Sachbezügen?
Sachbezüge sind Leistungen des Arbeitgebers, die er nicht, wie das Gehalt, in Geld gewährt, sondern als konkreten Vorteil. Klassische Beispiele sind Gutscheine für die örtliche Tankstelle, ein Jobticket oder die Überlassung von Gegenständen – zum Beispiel einem Diensthandy.
Wichtig ist, dass der Arzt diese Extras zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt. Die Sachbezüge müssen also einen echten Mehrwert bieten.
Welche Summen dürfen Ärzte als steuerfreie Sachbezüge gewähren?
Arbeitgeber dürfen pro Mitarbeiter und Monat Sachleistungen im Wert von bis zu 50 Euro steuerfrei gewähren (§ 8 Abs. 2 EStG). Wird dieser Wert nur um einen Cent überschritten, entfällt der Steuervorteil komplett. Dann ist der gesamte Betrag zu versteuern und der Effekt verpufft in weiten Teilen.
Worauf sollten Praxischef bei der Gestaltung achten?
Da nicht jedes Konzept für jeden Arbeitnehmer gleichermaßen interessant ist, lohnt es sich – zumindest in größeren Praxen – verschiedene Modelle anzubieten, aus der die Mitarbeiter wählen können. Eine gute Methode, um die Präferenzen der Belegschaft zu erfragen, ist es, eine Umfrage durchzuführen.
Dabei können Ärzte zum Beispiel eine Multiple-Choice Liste zur Verfügung stellen, in der die Arbeitnehmer ankreuzen können, welche Sachbezüge sie besonders interessieren, etwa:
Klassische Sachbezüge (z. B. Gutschein/Tankkarte bis 50 € monatlich)
Jobticket / Deutschlandticket
Essenszuschuss
Zuschuss zur Kinderbetreuung
Wichtig: Die Teilnahme an der Umfrage muss freiwillig und anonym erfolgen. Wichtig ist es zudem, dass die Sachbezüge am Ende gerecht verteilt werden und nicht einzelne Mitarbeiter grundlos besser oder schlechter gestellt werden als andere.
Welche arbeitsrechtlichen Regeln sind bei der Gewährung von Sachbezügen zu beachten?
Die Rahmenbedingungen sollten genauso akribisch im Arbeitsvertrag geregelt werden, wie das eigentliche Gehalt. Wichtig aus Sicht des Arbeitgebers ist es zudem, dort niederzulegen, dass die Leistung freiwillig erfolgt. Idealerweise sollten sich Ärzte bei den konkreten Formulierungen juristisch beraten lassen.
Welche Kosten entstehen Arbeitgebern, wenn sie steuerfreie Sachbezüge gewähren?
Sie sind für Praxischefs deutlich günstiger als klassische Gehaltszahlungen, da keine Sozialabgaben anfallen und sie – wenn sie richtig gestaltet sind – auch für alle Seiten steuerfrei bleiben. Im Idealfall zahlt der Arbeitgeber daher „nur“ den Sachbezug an sich – und übernimmt gewisse indirekte Kosten, da das Konzept organisiert und verwaltet werden muss.