Diese Corona-Sonderregeln bieten Versicherungen für Ärzte
A&W RedaktionOb Verbesserte Stundungsregeln oder spezielle Zusatzleistungen für Niedergelassene: In der Corona-Krise tut die Versicherungsbranche einiges, um Kunden aus dem Gesundheitswesen entgegenzukommen.
Die einen arbeiten bis zum Umfallen, bei anderen bleiben die Patienten aus– und damit auch die Einnahmen. Die Corona-Krise stellt gerade Ärzte und Ärztinnen mit eigener Praxis vor eine Vielzahl großer Herausforderungen. Dass hat auch die Versicherungsbranche erkannt, und bietet ihren Kunden unterschiedliche Möglichkeiten, um ihren Versicherungsschutz auszubauen – und/oder Liquiditätsengpässe zu überbrücken.
Jetzt Beitragsstundung beantragen
Wer gerade in Kurzarbeit ist oder gar die Praxis schließen musste, hat zum Beispiel bei vielen Gesellschaften die Möglichkeit einer Beitragsstundung. Die Altersvorsorge und der Risikoschutz bleiben in einer solchen Konstellation unvermindert aufrechterhalten – nur die Zahlung verschiebt sich nach hinten.
So bietet etwa die HDI Leben ihren Kunden derzeit an, ohne den konkreten Nachweis eines Liquiditätsengpasses, mit den Beiträgen eine bis zu sechs Monate dauernde Corona-Pause einzulegen. Von dem Angebot profitieren auch die Inhaber von Berufsunfähigkeits-Policen. Der Versicherungsschutz bleibt der Gesellschaft zufolge lückenlos erhalten. Zinsen auf die ausgesetzten Beiträge fallen nicht an.
Auch vorübergehend beitragsfrei ist möglich
Wer nicht sicher ist, ob er die Beiträge in sechs Monaten nachzahlen kann, hat zudem die Möglichkeit, den Vertrag vorübergehend beitragsfrei zu stellen. Die meisten Gesellschaften erlauben in einem solchen Fall das Wiederauflebend des Versicherungsschutzes ohne neue Gesundheitsprüfung, wenn die Pause nicht länger als ein halbes Jahr andauert. Der Nachteil dieses Modells: Während der Beitragspause haben Kunden keinen Versicherungsschutz.
Dennoch ist die Beitragsfreistellung meist die bessere Variante, als in einer vorübergehenden Krise hektisch die Verträge zu kündigen und damit dauerhaft den eigenen Schutz herunterzufahren bzw. einen Neuabschluss zu deutlich schlechteren Konditionen in Kauf zu nehmen.
Haftpflichtschutz auch für Praxisvertreter
Speziell für Ärzte, die aktuell Gefahr laufen, bei ihrer Arbeit selbst zu erkranken, bieten einige Gesellschaften – etwa die Nürnberger Versicherungen – inzwischen eine erweiterte Berufshaftpflicht an. Wird ein niedergelassener Arzt mit seinem medizinischen Personal unter Quarantäne gestellt und setzt er deshalb einen Vertreter ein, ist dieser zu denselben Konditionen versichert, wie der eigentliche Kunde – inklusive der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht.
Dieser Versicherungsschutz gilt den Angaben zufolge auch für unterstützende Maßnahmen außerhalb von Praxen, zum Beispiel bei medizinischen Beratungen per Telefon oder Video-Chat sowie bei Probenentnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus.
Vertreter von HDI und der Deutsche Ärzteversicherung (DÄV) betonen zudem, dass Ärzte im Ruhestand, die nur eine Absicherung des sogenannten Restrisikos vereinbart haben, auch im Corona-Einsatz versichert sind.
Entlastung für die Ärzte-Hotline
Für eine gewisse Entlastung der immens frequentierten Hotline des ärztlichen Bereitschaftsdiensts könnten zudem die Informationsangebote verschiedener Versicherer sorgen. Die Allianz private Krankenversicherungs-AG etwa bietet ihren Versicherten einen kostenfreien Telefonservice bei Fragen zum Corona-Virus an. Die Bayerische offeriert zusammen mit der Barmenia Krankenversicherung einen Telemedizintarif, über den Kunden ohne Ansteckungsgefahr eine medizinische Beratung erhalten sollen. Und die HanseMerkur hat einen intelligenten „Corona-Bot“ installiert, der eine medizinische Ersteinschätzung abgibt, individualisierte Handlungshinweise geben kann und häufige Fragen zu Covid-19 beantwortet.