Gynäkologie
Mutterschutzanpassungsgesetz: Endlich Mutterschutz bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche
Künftig sollen auch Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf Mutterschutz haben. Das sieht eine entsprechende Gesetzesänderung vor. Was sich für betroffene Frauen konkret ändert und was Ärztinnen und Ärzte darüber wissen sollten.
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