Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
FAQ & Glossar
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Definition: Was genau versteht man unter Abtretung?

Die Abtretung bezeichnet die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar). Im medizinischen Kontext betrifft dies häufig die Übertragung von Honorarforderungen eines Arztes auf Dritte, wie Abrechnungsstellen oder Kreditinstitute.

Rechtliche Grundlagen der Abtretung von Forderungen

Gemäß § 398 BGB kann eine Forderung durch Vertrag auf einen Dritten übertragen werden. Allerdings kann die Abtretung durch Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner ausgeschlossen sein (§ 399 BGB). In Behandlungsverträgen enthaltene Abtretungsverbote unterliegen der AGB-Kontrolle und können unwirksam sein, wenn sie überraschend oder unangemessen benachteiligend sind .

Die Abtretung von Honorarforderungen an Abrechnungsstellen oder Kreditinstitute ist grundsätzlich zulässig. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass solche Abtretungen nicht gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoßen, sofern der Patient zuvor wirksam eingewilligt hat

Anforderungen an eine wirksame Abtretung

Für die Wirksamkeit einer Abtretung ärztlicher Honorarforderungen sind folgende Voraussetzungen zu beachten:

  • Schriftliche Abtretungserklärung: Der Patient muss der Abtretung ausdrücklich zustimmen.

  • Entbindung von der Schweigepflicht: Der Patient muss den Arzt von der Schweigepflicht entbinden, um die Weitergabe abrechnungsrelevanter Daten zu ermöglichen.

  • Transparenz: Die Abtretungserklärung sollte klar und verständlich formuliert sein, um Missverständnisse zu vermeiden.

Abtretung an private Krankenversicherungen

Patienten können ihre Erstattungsansprüche gegenüber privaten Krankenversicherungen an Ärzte abtreten, um eine direkte Abrechnung zu ermöglichen. Allerdings enthalten viele Versicherungsbedingungen Abtretungsverbote, die solche Abtretungen ausschließen können .

Abtretungsverbot in Behandlungsverträgen

Ein generelles Abtretungsverbot in Behandlungsverträgen kann unwirksam sein, wenn es den Patienten unangemessen benachteiligt oder überraschend ist. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein solches Verbot als Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam sein kann.

Abtretung der Arztrechnung: Informationen für Patienten

Wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben, erlauben Sie Ihrem Arzt, die Behandlungskosten direkt mit Ihrer Krankenkasse oder einer Abrechnungsstelle abzurechnen. Das bedeutet, dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen. Es ist wichtig, dass Sie die Erklärung sorgfältig lesen und verstehen, welche Daten weitergegeben werden. Bei Unsicherheiten sollten Sie Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse halten.

Quelle:

Bundesärztekammer, IWW Institut, Medizinrecht Siegen, Hanisch & Schulten

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