Rabattverträge
A&W RedaktionDie Krankenkassen oder ihre Verbände können mit pharmazeutischen Unternehmern zusätzlich zu den Apothekenrabatten und Herstellerrabatten Rabatte für die zu ihren Lasten abgegebenen Arzneimittel vereinbaren.
Die Krankenkassen oder ihre Verbände können mit pharmazeutischen Unternehmern zusätzlich zu den Apothekenrabatten und Herstellerrabatten Rabatte für die zu ihren Lasten abgegebenen Arzneimittel vereinbaren.