Abrechnung
Gesetzliche Krankenkasse muss Kosten für Upright-MRT in Privatpraxis übernehmen
MRT im Sitzen, die sogenannte Upright-MRT, steht derzeit als diagnostische Leistung fast nur in Privatpraxen zur Verfügung. Trotzdem müssen die Gesetzlichen Krankenkassen die entprechenden Leistungen bezahlen.
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