Medizinrecht
Säugling erlitt Herzstillstand: Apotheker und Arzt müssen haften
Wegen eines angeborenen Herzfehlers verordneten die Ärzte einer Kinderklinik einem Säugling ein digitalishaltiges Medikament. Eine Mitarbeiterin des weiterbetreuenden Kinderarztes erstellte ein Rezept über das Medikament in Tablettenform statt der vorgesehenen niedrig dosierten Tropfen. Der Kinderarzt unterzeichnete das Rezept, ohne den Fehler zu bemerken.
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