Abrechnung
Privatabrechnung:
Das sollten Sie bei Analogabrechnung beachten
Es ist nicht absehbar, wann eine neue GOÄ rechtsverbindlich eingeführt wird. Da die derzeitige GOÄ von 1996 stammt, ist klar, dass manche Leistungen dort nicht abgebildet sind. Einen Ausweg in diesem Fall erlaubt § 6 Absatz 2, wenn die erbrachte Leistung nicht in der GOÄ aufgeführt ist.
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