Recht
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Wirtschaftlichkeitsprüfung: Differenzkostenregelung auch für unzulässige Verordnungen?
Ist eine Verordnung unwirtschaftlich, sollen Vertragsärzte bei einem Regress nur die Differenz zwischen der wirtschaftlichen und der tatsächlich verordneten Leistung zahlen müssen. Über die Auslegung dieser erst seit 2019 geltenden Regelung gibt es immer wieder Streit. Nun hat das Bundessozialgericht entschieden.
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