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Der Bundestag hat am Freitag das Gesetz zur GKV-Beitragssatzstabilisierung verabschiedet. Mit dem Maßnahmenpaket will die Bundesregierung die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stabilisieren und weitere Anstiege der Krankenkassenbeiträge verhindern. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums beläuft sich das notwendige Einsparvolumen allein im Jahr 2027 auf knapp 19 Milliarden Euro.

„Nach Jahren der steigenden Krankenkassenbeiträge haben wir endlich die Grundlage für stabile Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen“, erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken nach der Verabschiedung des Gesetzes. Ziel sei es, die Ausgabenentwicklung im Gesundheitswesen künftig stärker an die Einnahmenentwicklung der GKV zu koppeln.

Bund beteiligt sich stärker an Gesundheitskosten

Im parlamentarischen Verfahren wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf um weitere finanzwirksame Maßnahmen ergänzt. So erhöht der Bund seinen Finanzierungsbeitrag für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern schrittweise. Dieser steigt von einer Milliarde Euro im Jahr 2027 auf 2,75 Milliarden Euro jährlich ab 2031.

Zudem wird die ursprünglich geplante Absenkung des Bundeszuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung teilweise zurückgenommen. Damit soll ein größerer Teil der Finanzierungslast vom Bund übernommen werden.

Krankenhäuser müssen Ausgaben stärker begrenzen

Ein erheblicher Teil der Maßnahmen betrifft den Krankenhaussektor. Für die Jahre 2027 bis 2029 wird die Obergrenze für Kostensteigerungen an die Regelungen anderer Leistungsbereiche angepasst. Künftig soll die Grundlohnrate minus einem Prozentpunkt maßgeblich sein.

Gleichzeitig werden die Regelungen zur Personalbemessung verändert. Krankenhäuser bleiben verpflichtet, eine für die Behandlungsqualität ausreichende Personalausstattung sicherzustellen. Die bislang vorgesehene verpflichtende Anwendung bestimmter Personalbemessungsinstrumente wird jedoch aufgegeben. Die Kommission für die Personalbemessung im Krankenhaus und die Pflegepersonalbemessungsverordnung sollen entfallen.

Darüber hinaus sollen die Pflegepersonaluntergrenzen konsequenter durchgesetzt werden. Vereinbarte Sanktionen werden überprüft, um wirtschaftliche Anreize für eine dauerhafte Unterschreitung der Vorgaben auszuschließen.

Mehr Zweitmeinungsverfahren geplant

Um die Zahl medizinisch nicht zwingend notwendiger Eingriffe zu reduzieren, wird das Zweitmeinungsverfahren ausgeweitet. Ab 2028 sollen jährlich zwei planbare Eingriffe festgelegt werden, bei denen eine Zweitmeinung Voraussetzung für die Vergütung wird. Als mögliche Eingriffe nennt das Bundesgesundheitsministerium unter anderem Hüftgelenkersatz und Wirbelsäulenoperationen.

Zudem werden die Prüfmöglichkeiten bei Krankenhausabrechnungen ausgeweitet. Krankenhäuser mit einer hohen Quote fehlerhafter Rechnungen müssen künftig mit deutlich mehr Prüfungen rechnen.

Pharmaindustrie wird stärker beteiligt

Auch die pharmazeutische Industrie soll einen größeren Beitrag zur Ausgabendämpfung leisten. Der ursprünglich geplante dynamische Herstellerabschlag wird durch einen festgeschriebenen Herstellerabschlag von 15,5 Prozent ersetzt.

Für patentgeschützte Impfstoffe steigt zudem ein zusätzlicher Abschlag auf neun Prozent. Gleichzeitig wird für diese Präparate von 2027 bis Ende 2030 ein Preismoratorium eingeführt.

Änderungen für Psychotherapeuten und Versicherte

Bei psychotherapeutischen Leistungen werden die bislang überwiegend extrabudgetär vergüteten Leistungen in weiten Teilen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt. Das Ministerium verweist dabei auf einen deutlichen Ausgabenanstieg in diesem Bereich in den vergangenen Jahren.

Für Versicherte sieht das Gesetz außerdem höhere Zuzahlungen vor. Die Zuzahlungsbeträge und Belastungsgrenzen werden einmalig um 50 Prozent angehoben und anschließend nicht weiter dynamisiert.

Bei der beitragsfreien Familienversicherung gibt es Ausnahmen von dem geplanten Beitragszuschlag für mitversicherte Ehe- und Lebenspartner. Eltern mit Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr bleiben weiterhin beitragsfrei mitversichert. Gleiches gilt unter anderem für Menschen mit Pflegegrad 3 bis 5 sowie für voll erwerbsgeminderte Personen.

Ziel: stabile Zusatzbeiträge

Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach Darstellung des Bundesgesundheitsministeriums soll die Begrenzung der Ausgabendynamik in allen Bereichen des Gesundheitswesens dazu beitragen, die durchschnittlichen Zusatzbeiträge der Krankenkassen zu stabilisieren und gleichzeitig eine hochwertige Versorgung sicherzustellen. Warken sprach von einem „Kraftakt“, der allen Beteiligten Veränderungen abverlange, zugleich aber die Grundlage für langfristig stabile GKV-Finanzen schaffe.

Quelle:

Pressemitteilung des BMG

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