Rechnungswesen
Minijobs: Praxisinhaber müssen Arbeitsverträge anpassen, sonst drohen Nachzahlungen
Zum 1. Januar 2019 ist das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in Kraft getreten. Das Gesetz enthält eine entscheidende Änderung, die „Minijobber“ und Praxisinhaber in ihrer Funktion als Arbeitgeber unbedingt berücksichtigen sollten.
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