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Rechnungswesen | Beiträge ab Seite 5

Eine gut organisierte Buchhaltung spart Zeit und Geld. Ob Einnahmen-Überschuss-Rechnung, steuerliche Pflichten oder digitale Lösungen – hier finden Ärztinnen und Ärzte praxisnahe Tipps für eine effiziente Finanzverwaltung.

 

Beiträge zum Thema Rechnungswesen

Rechnungswesen
Attraktive ältere Geschäftsfrau telefoniert im Büro

Betriebsprüfung: So können Niedergelassene Schätzungen des Finanzamts vermeiden

Bei einer Betriebsprüfung in der Praxis oder Apotheke kommen Versäumnisse und Fehler bei Buchhaltung und Dokumentation von Belegen und Aufzeichnungen schnell zum Vorschein. Dann besteht die Gefahr, dass das Finanzamt den Umsatz durch eine Schätzung nach oben korrigiert – was richtig teuer werden kann. Wie Praxis- oder Apothekeninhaber dieses Risiko vermeiden können, erklärt Steuerberater Oliver Büttner von der Deutschen Gesellschaft Selbständiger Fachberater für das Gesundheitswesen (DGSFG) e.V.
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Rechnungswesen
Älterer Arzt im Gespräch mit Patientin

Patient zahlt Eigenanteil nicht: Ausbuchen oder einfordern?

So mancher Patient entscheidet eigenmächtig, welchen Teil einer offenen Rechnung er für berechtigt hält und zu bezahlen bereit ist und welchen nicht. Da wird z.B. der Eigenanteil einer Arztrechnung einfach nicht beglichen. Manchmal scheuen Praxisinhaber sich auch, solche Forderungen konsequent einzufordern. Der Zeit-, Nerven- und finanzielle Aufwand scheint für sie in keiner Relation zur Forderung zu stehen. 'Aber auch Kleinvieh macht auf die Dauer viel Mist'.
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Rechnungswesen

Vorsicht! Bei diesen Leistungen gilt Umsatzsteuerpflicht für Ärzte

Dem Grunde nach unterliegen die freiberuflichen Leistungen der Ärzte nicht der Umsatzsteuerpflicht. Sie sind nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings gilt diese Regelung nicht flächendeckend für alle Leistungen, die von Ärzten erbracht werden. Wer also Wunschleistungen (IGeL) erbringt oder eine gutachterliche Tätigkeit ausübt, tappt schnell in die Umsatzsteuerfalle.
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