ICD-10: Kodierunterstützung wird erweitert
Heiko FeketeDie Verschlüsselung von Behandlungsdiagnosen nach ICD-10 ist eine der Kernaufgaben für Praxisärzte. Um sie richtig zu kodieren, gibt es seit einiger Zeit auch digitale Hilfestellung. Das ändert sich für Sie dabei zum neuen Jahr.
Um jedes Krankheitsbild möglichst genau abzubilden, steht Ärztinnen und Ärzten das ICD-10-GM zur Verfügung. Die internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (German Modification) umfasst rund 16.000 Kodes. Vertragsärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet, jede Behandlungsdiagnose so genau wie möglich zu verschlüsseln. Helfen soll dabei auch die digitale Kodierunterstützung für Praxen. Der elektronische Helfer ist Bestandteil des Praxisverwaltungssystems (PVS) und steht Ärzten direkt beim Kodieren zur Verfügung.
Die wichtigste Aufgabe der Kodierunterstützung: Sie bietet Praxen eine schnelle Übersicht über alle wichtigen Informationen, die ein Kode nach ICD-10 beinhaltet. Ein Eintrag über Keuchhusten enthält beispielsweise den Benutzungshinweis, dass es sich bei dieser Diagnose um eine meldepflichtige Erkrankung handelt. Weitere Elemente wie eine Verschlüsselungsanleitung, eine Freitextsuche oder ein Kodier-Check sollen Niedergelassene bei ihrer täglichen Dokumentation zusätzlich unterstützen.
Diese Kodes nach ICD-10 werden neu aufgenommen
Zum 1. Januar 2026 wird das Verzeichnis um weitere Hinweise ergänzt. Ab dann erhalten Praxen unter anderem Kodier-Hinweise, wenn sie gesicherte Dauerdiagnosen angeben, die üblicherweise stationär behandelt werden. Beispiele dafür sind ein septischer Schock oder eine Wirbelsäulenfraktur. Als weitere Dauerdiagnosen sind Diagnosen aus dem Bereich Schwangerschaft und Geburt neu aufgelistet (allen voran die Kodes O60.- bis O62.- sowie O64.- bis O66.-).
Auch Komplikationen nach Infusionen, Transfusionen und Injektionen (T80.-) sind mit aufgenommen worden. Als weitere Ergänzung lassen sich demnächst auch Diagnosen im Zusammenhang mit der Alzheimer-Krankheit besser kodieren. Die digitale Unterstützung zeigt dazu die Kodierung im sogenannten Kreuz-Stern-System an (für Alzheimer G30.-†/F00.-*).
Dauerdiagnose - oder anamnestische Diagnose?
Verschiedene Kodierungswege möglich: Ärztinnen und Ärzte können Behandlungsdiagnosen in einem Quartal als „Dauerdiagnose“ oder „anamnestische Diagnose“ kennzeichnen. Anhand dieser Systematik lassen sich die Diagnosen auch in den Folgequartalen in die Abrechnungsunterlagen übernehmen. Die Nutzung dieser Funktion ist freiwillig. So sind die beiden Kategorien definiert:
Dauerdiagnosen: Damit werden Diagnosen gekennzeichnet, die eine dauerhafte Behandlung erforderlich machen oder weiteren Aufwand erzeugen. Ein klassisches Beispiel für diese Kodierungsform ist Diabetes mellitus.
Anamnestische Diagnosen: Beschreibt dauerhaft bestehende Diagnosen, die aber nur zu einem eher gelegentlichen Behandlungsaufwand führen. Ein Beispiel hierfür sind Lebensmittelallergien.
Der Kodier-Check kann sich hier auch als nützliches Tool erweisen: Dabei prüft die Software mithilfe des Kodierregelwerks, ob der ausgewählte Kode den ICD-10-Regeln entspricht. Eine sorgfältige Kodierung erleichtert nicht nur die Abläufe im Praxisalltag. Sie gewinnt mit der elektronischen Patientenakte (ePA) zusätzlich an Bedeutung. Denn die Krankenkassen sind verpflichtet, vorliegende Abrechnungsdaten inklusive der ICD-10-GM-Kodes in die ePA ihrer Versicherten einzustellen, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch vorliegt.